Ab wann darf der Anwalt eine Rechnung schreiben?
Ich bin auf der Suche nach einem Anwalt für ein speziell gelagertes Thema und mir wurden drei mögliche Kandidaten genannt. Ich würde gerne alle drei kontaktieren um herauszufinden wer der geeignetste für mich ist. Ich habe aber Angst, dass mir allein aufgrund einer Email Anfrage oder eines Anrufes im Nachhinein eine Rechnung zugeht. Daher die Frage: Gibt es sowas wie ein Verkaufsgespräch wo der Anwalt sich anpreist und wenn ja wie ist das von einer kostenpflichtigen Erstberatung abzugrenzen. Bei anderen Dienstleistern ist das völlig normal, aber irgendwie bilden Anwälte und Ärzte hier eine Ausnahme, oder? Hilft es bei der Kontaktaufnahme klarzumachen, dass ich keine Beratung will sondern erst mal nur sondieren möchte welcher Anwalt am besten passt?
6 Antworten
Der Erstkontakt ist an sich immer kostenlos. Da wird ja auch entschieden, ob er überhaupt beauftragt wird und wieviel das dann kosten wird.
Kein Anwalt arbeitet umsonst. Und im Gegensatz zu einem Handwerler, der Arbeitsweise, Materialauswahl und Kosten erläutern und dir ein verbindliches Angebot kostenfrei erstellen muss, wäre dem RA bereits mit sachlicher Erörterung deiner Rechtsfrage ein Honoraranspruch entstanden, der unbezifferbar wäre.
Und ohne wirst du eher nicht herausfinden, ob er der Sache gewachsen ist, wie deine Erfolgsaussichten sind und allem wie hoch dein Prozesskostenrisiko ist und er dir menschlich zusagt.
Natürlich erzählt dir ein Anwalt immer, dass er die anderen fertigmacht, du garantiert gewinnst, er 99% Erfolg bei Gericht hat usw. usw.
Da kann man nur ausdrücklich ein Beratungsgespräch vereinbaren, dass max. 170 EUR teuer sein darf und nach mehreren Gesprächen dann demjenigen Mandat erteilen, dem man das fachlich zutraut und ihm menschlich vertraut.. Meint: Niemals vorher seine Unterschrift unter irgendetwas, nes. eine Vollmacht, setzen.
Wer das gleich verlangt oder kein Wort zu dem Prozesskostenrisiko verliert, ist nicht seriös, sondern auf einen schnelle Euro aus. Denn den bekommt er immer, auch von dir.
G imager761
Ein Anwalt darf dann eine Rechnung stellen, wenn er dir einen Dienst erbracht hat - das was du willst ist ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch vor der Erteilung eines Mandats - was man quasi als Verkaufsgespräch bezeichnen kann - du erzählst ihm die Geschichte, und er gibt seine Einschätzung dazu ab, wenn du meinst das passt, dann wird er bevollmächtigt und hat sein Mandat.
Der BAGO nach, darf ein Anwalt nicht umsonst arbeiten... selbst für ein Beratungsgespräch muss er eine Gebühr verlangen
Keine Zahlung ohne Kaufvertrag ! Der Anwalt muss zumindest mündlich auf folgende Kosten hinweisen
Ein Anwalt berechnet dir sein Stundenhonorar, wobei eine angebrochene Stunde ebenfalls zu bezahlen ist. Einfach so mal fragen , kannst du beim Bäcker an der Ecke.