Wie schnell funktioniert ein Steuerklassenwechsel nach Hochzeit?
Guten Morgen!
Ich habe vor 2 Wochen geheiratet und nun steht ein Steuerklassenwechsel an - Soweit ich weiß, rutscht man nach einer Heirat automatisch in die 4/4. Die 3/5 muss man beantragen. Da mein Mann der Hauptverdiener in der Familie ist und ich nur geringfügig zum Einkommen beitrage, wollen wir die 3/5 beantragen. Er bekam seine Gehaltsabrechnung für Mai und darauf hatte sich nichts geändert - Wie lange dauert es, bis der Steuerklassen-Wechsel an der richtigen Stelle ankommt und es sich auf der Gehaltsabrechnung auswirkt? Und kann man die Zeit seit der Hochzeit rückwirkend geltend machen, um so kein Geld zu verschenken? z.B. über einen Antrag oder die jährliche Steuererklärung?
12 Antworten
https://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/steuerklasse-beim-finanzamt-aendern/
Hier müsste alles drin stehen, was Du brauchst. Je nachdem, wann Dein Mann und Du in der Buchhaltung Bescheid gegeben haben, müssten die neuen Lohnabrechnungen schon mit den neuen Steuerklassen ausgegeben werden. Rückwirkende Ansprüche...kann ich mir nicht vorstellen.
Das Personalwesen bekommt die Steuerklassen automatisch vom Finanzamt übermittelt und nimmt diese als Referenz.
Selber Bescheid sagen bringt meiner Erfahrung nach nichts.
wollen wir die 3/5 beantragen.
Wenn Ihr das noch nicht gemacht habt, kann sich auch nichts ändern. Automatisch geht das nicht. Ihr müsst schon persönlich ins Finanzamt gehen mit der Eheurkunde.
Nach der Beantragung kann es 2 oder 3 Monate dauern, bis das wirksam wird. Man kann es rückwirkend zum Eheschließungstermin beantragen.
Der Wechsel der Steuerklassen erfolgt grundsätzlich ab dem nachfolgenden Monat der Antragstellung/Heirat. Die neuen Steuerklassen werden automatisch an die ArbG elektronisch übermittelt.
Die Steuerklassen haben keine Auswirkung auf die Höhe der Einkommensteuer; diese ist eine Jahresteuer; die Lohnsteuer regelt nur die Vorauszahlung auf eine zu erwartende Steuerschuld - der Splittingtarif für Verheiratete wird für das gesamte Veranlagungsjahr angewendet.
III/V scheint hier angemessen zu sein - das solltet Ihr umgehend beantragen - dann greift das ab Juli.
Die Änderung der Steuerklassen nach einer Heirat in III/V wirkt aber auf den Mai (Zeitpunkt der Heirat) zurück - d. h. die Lohnsteuer Mai und Juni wird nachträglich dann im Juli korrigiert
Klausbacsi schrieb dazu:
"verloren geht zunächst nichts".
- Was zunächst 'beruhigend' sein könnte.
Me:
ABER: Im aktuellen Zeitraum fehlt ja das Geld zum wirtschaften! :-((
Nur dafür wird es erarbeitet!
...und nicht damit man ein ganzes Jahr auf den " Vater- Staat" wartet und bis dahin, als Frau mit Doppel!-Belastung, auch! noch 'zinslose Darlehen' verschenkt.
Also: auf jeden Fall Antrag stellen, so umgehend wie möglich, UND immer wieder nachhaken (evtl. 2 x Woche) beim Amt, tel u. schriftlich!, dass die Bearbeitung des Antrags "fristgerecht" innerhalb! von 14 Tagen (oder früher) erledigt ist.
Viel Erfolg!
Die Feststellung "Im aktuellen Zeitraum fehlt ja das Geld" ist völliger Unsinn. Mit der Umstellung auf III/V wird zwar unterjährig mehr Nettolohn ausgezahlt, da der Hauptverdiener in Stkl. III geringe LSt-Abzüge hat, jedoch kann der höhere Abzug in StKl. V beim Partner dies bei geringen Einkommen nie ausgleichen. Ergo wird insgesamt zu wenig LSt einbehalten, was zwangsläufig zu einer Nachzahlung im Folgejahr führt. Oder anders ausgedrückt - man gibt unterjährig Geld aus, das man gar nicht besitzt.
du verlierst kein geld
du bekommst es mit der lohnsteuerjahresabrechnung zurück, ihr werdet sogar so gestellt., als wenn ihr am 01.01. geheiratet hättet
ihr bekommt also nicht nur die steuer für mai, sondern auch für januar-april zurück, weil ihr so gestellt werdet, dass die heirat für das volle jahr gilt
wenn man zb im november heiratet, könnte man eine richtig fette nachzahlung bekommen
Erstattung!