Kindergeld? mit 26?
bin mittlerweile 28, hab aber mit 26 eine ausbildung begonnen. bekomme ich kindergeld für die ausbildungszeit bis zu meinem 27.geburtstag? oder 28.?
wenn ja - wie lange kann ich das rückwirkend geltend machen/ beantragen?
6 Antworten
"Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Darunter ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf zu verstehen. Hierbei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann. Zur Ausbildung für einen Beruf gehören z. B. der Besuch allgemeinbildender Schulen, die betriebliche Ausbildung, eine weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf. "
ttp://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html
nein,mit 25 jahren ist feierabend.
Für eine Übergangszeit hat es Kindergeld gegeben bis zum 27. Lj. für Kinder in 1982 und davor geboren, bis zum 26. Lj. für Kinder in 1983 geboren. Solltest du 1984 oder später geboren sein, dann gibt es in der Regel nur noch bis zum 25. Lebensjahr das Kindergeld! Nachzulesen unter dem Link: www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html#d1.5
Beispiele für rückwirkende Kindergeldansprüche:
Ein Kind wurde am 10.09.2006 geboren.
Der Kindergeldanspruch für das
Jahr 2006 verjährt am 31.12.2010
Jahr 2007 verjährt am 31.12.2011
Jahr 2008 verjährt am 31.12.2012
Gibt es für Dich eine Ausnahmeregelung? Normal bekommst Du kein Kindergeld mehr
Nein leider nicht. Nach den jetzigen Gesetzen geht das nur noch bis 25 Jahre, aber du kannst Bafög und Wohngeld beantragen. Bafög ist allerdings ein Darlehen, welches du zurück zählen musst.
Viel Erfolg!