Muss ich den Arbeitgeber über meinen mit der Heirat verbundenen Steuerklassenwechsel informieren?
Ich habe September 2012 geheiratet. Automatisch wird ja, wenn ich nichts unternehme, meine Steuerklasse und die meiner Partnerin zum 01.01.2013 zu 4/4 geändert.
Ich war allerdings im November bei unserem Steuerberater und habe die Bestätigung, dass die Steuerklasse zu September 2013 rückwirkend geändert ist, allerdings habe ich das dem Arbeitgeber noch nicht mitgeteilt.
Es gibt aber innerbetriebliche Gründe, die ich hier nicht näher erläutern möchte, die dafür sprechen, dass mein Arbeitgeber erst nach März 2013 erfährt, dass ich verheiratet bin bzw. dass sich meine Steuerklasse ändert.
Was sind die Konsequenzen, wenn ich es dem Arbeitgeber später mitteile?
Oder ist der Umstand eh nicht zu verheimlichen und wird dem Arbeitgeber eh zum Jahreswechsel automatisch bekannt?
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
Schöne Grüße
Lupumu
4 Antworten
du es umgehend beim arbeitgeber melden. frohe weihnachten!
Was meinst du wieviele Menschen eine Steuerklassenänderung einfach verpennen? Mit der Lohnsteuerklasse wird eine Steuervorauszahlung anhand des Gehaltes gemacht. Eine Einkommenssteuererklärung bereinigt dann alles wieder. Nur ab 2013 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale vom AG elektronisch abgefragt.
Der AG erfährt das in jedem Fall oder auch nicht. Das hängt davon ab, ob die Lohnbuchhaltung diese Info an den Chef weiter gibt. Aber die Lohnbuchhaltung erfährt es in jedem Fall durch den Eintrag in der LStK. Es sei denn, du willst in StKl.1 bleiben. Aber dann musst du deine LStK ändern lassen, da die gemeinde bei der Ausstellung dich als Verheirateter behandelt, also LStKl. 3
Deine Steuerklasse wird keinesfalls automatisch verändert. Denn im ersten Jahr der Ehe können beide Eheleute ihre alte Klasse behalten (beide Klasse1). Im nächsten vollen Jahr kann man - je nach Einkommen der beiden - wählen zwischen 3 und 5 oder 4 und 4. Diese Entscheidung muss man selber fällen und dem Finanzamt mitteilen. Das ändert dann die Steuerklasse. Ändert entweder das FA Deine Lohnsteuerkarte und/oder gibt Dir auf jeden Fall einen Ausdruck der elektronisch gespeicherten Merkmale für den Arbeitgeber mit.
Der wiederum braucht das, um Deine Abzüge korrekt zu berechnen. Wenn er das erst im März erfährt, muss er rückwirkend ein halbes Jahr Lohnsteuer und sämtliche Abzüge neu berechnen. Wenn Ihr da eh schon ein gespanntes Verhältnis habt, wird das dadurch sicher nicht besser. Aber rein rechtlich ist das nicht zu beanstanden.
Hallo LxelA,
das beantwortet nicht meine gestellte Frage.
Warum müsste ich es umgehend melden? Was passiert wenn ich es nicht tue? Gibt es eine Gesetzesgrundlage? Der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 wird nicht groß sein (wenn es überhaupt einen gibt).