Wie oft muß man den Nachbarn ermahnen, die Hecke endlich zu schneiden?
Hallo,
ich selbst habe leider nur eine kleine Wohnung mit Balkon, doch ich stelle die Frage für einen Bekannten.
Der Nachbar schneidet die Hecke nicht, so dass sie bereits über 1,5 Meter auf seine Seite herüberwuchert.
Hierdurch ist der private Gehweg (der in Längsrichtung am Zaun entlangführt) überhaupt nicht mehr benutzbar.
Wie oft muß der Nachbar ermahnt werden, bevor man weitere Maßnahmen ergreift?
12 Antworten
Wenn dein Bekannter der Eigentümer "seines" Grundstücks ist dann gilt das hier
Herüberragende Zweige und Wurzeln (.§ 910 BGB)
"Der Eigentümer eines Grundstückes kann Wurzel n eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstückes eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt. Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder Zweige die Benutzung des Grundstückes nicht beeinträchtigen."
Wurzeln und Zweige dürfen also nicht ohne weiteres bis zur Grenze abgeschnitten werden. Es muss hierfür eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegen. Ein Rückschnitt von Zweigen kann i.d.R. während der Wachstumsperiode oder kurz vor der Ernte (Obstgehölze!) nicht verlangt werden.
Wenn dein Bekannter nur Mieter ist, muss er seinen Vermieter informieren. Der muss dann dem Nachbarn die Frist setzen.
Als angemessene Frist gilt mM nach, dass derjenige etwas Zeit dafür haben muss. Also nicht "bis morgen muss dass weg sein, sonst mach ich das", sondern "bitte bis nächste Woche schneiden, sonst mach ich das". Man kann damit auch übrigens eine Firma beauftragen, wenn man z.B. aufgrund des Alters nicht machen kann und die Kosten dem Nachbarn in Rechnung stellen.
Auf den Gesetzestext des § 910 BGB kann sich dein Bekannter im Falle eines Streits mit dem Nachbarn (nach der Fristsetzung) dann auch berufen.
Sehr gute Antwort.
Hallo HubertusKW, ich würde mich einfach mal beim Ordnungsamt Eurer Stadt erkundigen. Desweiteren einfach mal die Frage bei Google eingeben.
Form- und Pflegeschnitte sind im Gegensatz von Radikalschnitten ganzjährig erlaubt. Dennoch sollte man vor dem Schnitt die Hecke nach Brutstätten untersuchen.
Vielleicht mal beim Ordnungsamt melden.
Wieso Ordnungsamt? Was hat denn das Ordnungsamt damit zu tun?
Wieso Ordnungsamt, RabonaFake, wie kommst Du auf so etwas?
warum schneidet er auf "seiner" Seite nicht einfach selbst?
Musso, er darf es nicht !
Ich glaube er darf es nicht, rechtlich betrachtet!
Kennst Du dich denn damit aus?
Sobald die Hecke auf deinem Grundstück ist, darfst du sie abschneiden.
Stimmt nicht !