Kriege ich Arbeitslosengeld wenn ich in die Abendschule gehe?
Hallo Community. Ich arbeite schon seit 1 1/2 Jahren in einer Firma und ab dem 01.02.17 bin ich arbeitslos und ab dem 06.02.17 besuche ich die Abendrealschule. Ich weiss das ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe aber bekomme ich es auch wenn ich die Abendrealschule besuche ? Bin erst 25 Jahre bekomme ich auch Kindergeld ?
Freue mich sehr auf eure Antworten :-)
4 Antworten
Hallo, während des ALG I - Bezuges musst Du Dich dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Std. in der Woche Arbeitszeit zur Verfügung stellen. Wenn sich dies mit dem Besuch der Abendschule vereinbaren lässt, dann ist es auch kein Problem. Bedenke allerdings, dass Deine Leistungen entsprechend herabgesetzt werden je weniger Stunden Du Dich zur Verfügung stellst.
Heyho,
zum ersten: Kindergeld bekommst du solange wie du in einer Ausbildung bist oder eine Ausbildung abgeschlossen hast. Sonst war es glaube ich bis vollendung des 21. Lebensjahres.
zum zweiten: Arbeitslosengeld 1
Wer über einen bestimmten Zeitraum gearbeitet und dabei in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, der hat sich einen Anspruch auf die Versicherungsleistung ALG I sozusagen erwirtschaftet.
Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind unabhängig vom Vermögen des Empfängers. Eine Kürzung aufgrund bestehender Ersparnisse ist nicht möglich.
Empfänger von ALG I müssen jedoch berücksichtigen, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Die Nebentätigkeit darf außerdem den zeitlichen Rahmen von 15 Wochenstunden nicht überschreiten, ansonsten liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor, womit auch der Anspruch auf ALG I entfällt.
Arbeitslosengeld 2
ALG II (im Volksmund besser bekannt als Hartz IV) ist eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es soll den Lebensunterhalt all derer sichern, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bekommen. So haben auch Arbeitnehmer einen Anspruch auf ALG II, wenn ihr Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
2005 wurde das ALG II als eine Verbindung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe eingeführt. Da es sich um eine staatliche Leistung handelt, wird vor der Zahlung zunächst geprüft, ob tatsächlich ein Anspruch besteht bzw. Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hierfür wird das gesamte Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft ermittelt.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen :).
MfG R0CKST4R3N3RGY
Nein bei der Abendrealschule hast du ab dem ersten Semester Anspruch suf elternabhangiges Bafög.
Welches Arbeitslosengeld? Eins oder zwei? Das zweite (Hartz4) bekommst du nicht wenn du zur Schule gehst
Das ist richtig, stimmt. Das was ich geschrieben habe gilt für Regelschulen...Entschuldige.
Einen kleinen Funken hast du ja trotzdem Recht. Die reagieren beim Arbeitsamt beim Wort "Schule" oder "Fortbildung" immer recht allergisch und wollen sofort die Leistung verweigern. Egal, ob Abendschule oder sonstwas..... Daher würde ich das Thema einfach nicht ansprechen, um Problemen aus dem Weg zu gehen.
Kopf in den Sand? Keine gute Idee wenn es um die finanzierung des Lebens geht.....
Ich meine Arbeitslosengeld 1 ! Das mit Hartz4 weiss ich bescheid :)
Doch, ich denke dann kannst du auch Schule machen, aber kläre das mit deinen Sachbearbeiter kurz ab, aber müsste gehen, da du dafür ja eingezahlt hast, als du noch Arbeit httest
So ein Unsinn! Es handelt sich um eine Abendschule. Dies steht keiner Vermittlung eines Jobs beim Bezug von ALG2 entgegen. In seiner Freizeit kann man immernoch machen, was man will!
Unabhängig davon wird nach 1 1/2 Jahren wohl auch eher ALG1 gezahlt.
Im Zweifel: Sprich das Thema Abendschule beim Arbeitsamt einfach nicht an!