Wie oft darf man den Kreisverkehr maximal befahren?
4 Antworten
Hallo DoktorPrescher,
es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt nach so und soviel Runden ist der Kreisverkehr zu verlassen.
Solange Du Niemanden belästigst, kannst Du den ganze Tag im Kreisverkehr umherfahren.
Beachten sollte man nur das folgende Gesetz:
§ 30 StVO - Umweltschutz, Sonn‐ und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin‐ und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, WENN Andere dadurch belästigt werden.
Wird Dir also beispielsweise, weil Du zwanzig mal den Kreisverkehr umrundet hast und dabei andere belästigt hast vorgeworfen, ein Verstoß gegen den eben angeführten Paragraphen begangen zu haben droht Dir folgender Bußgeldbescheid:
Tatbestandsnummer: 130112
Tatvorwurf: Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 118 BKat
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Bedeutet gegen den § 30 StVO kannst Du nur innerhalb geschlossener Ortschaften verstoßen und zudem nur dann, wenn Du Andere belästigst.
Außerhalb geschlossener Ortschaften und innerhalb geschlossener Ortschaften, insofern Du Niemanden belästigst, ist es zumindest rechtlich unbedenklich, wenn mehrfach durch den Kreisverkehr fährst.
Schöne Grüße
TheGrow
Spitzfindige Frage: Ist §30 überhaupt anwendbar?
Im Kreisverkehr fährt man doch immer rund rum in die gleiche Richtung, also m. E. eindeutig nicht "hin und her" ...
§ 30 StVO verbietet "unnützes Hin- und Herfahren". Du darfst also entgegen anderslautenden Antworten nicht so oft du willst einen Kreisel umrunden. Ein Bußgeld von 20 € könnte fällig werden.
(1) 1Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
"Hin- und Herfahren" kann man in 'nem Kreisel doch gar nicht, sondern immer nur rund rum ... ;-)
Die Frage ist wann beginnt unnütz und wo hört sinnvoll auf?
Bin mir nicht sicher. Aber es ist verboten zu lange drin zu bleiben habe ich gehört :D
Da gibt es keine Regel.
Das ist allerdings nicht genau definiert.
Die Regel ist § 30 StVO.
Du verschweigst das dadurch auch ein Anderer belästigt werden muss und das diese Regelung nur innerorts gilt.