Vorfahrt missachtet im Kreisverkehr, ohne Unfall
Hallöchen, habe da mal eine Frage. Bin heute in einen Kreisverkehr ziemlich schnell eingefahren. der andere Autofahrer war schon im Kreisel drin und musste bremsen. Er hat dann noch gehupt. An der nächsten Kreuzung hat er sich dann wohl meine Nummer notiert. Mit was muß ich nun rechnen wenn er es zur Anzeige bringen sollte? Werden Vorfahrtsverstösse im Kreisverkehr anders geahndet als normale Vorfahrtsvergehen? Muß ich mit einem Fahrverbot rechnen? Muß ich wenn ein Anhörungsbogen kommt überhaupt etwas äusern, da es keine Zeugen und keinen Unfall gegeben hat? Habe seit 12 Jahren den Führerschein und keine Punkte. Vielen dank im vorraus.
2 Antworten
Musste der andere stark bremsen und hat es eher zufällig gerade noch geschafft, dadurch einen Unfall zu verhindern?
Das kann dann wie folgt geahndet werden (aus dem Bußgeldkatalog):
34 Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet
100 Euro
3 Pkt.
Kein Fahrverbot.
Da es sich um ein Bußgeld handelt, kämen noch 23,50 Euro Gebühren und Auslagenersatz für den Erlass und die Zustellung des Bußgeldbescheides hinzu.
Falls du noch in der Probezeit bist, wären Probezeitmaßnahmen unausweichlich ("A-Verstoß").
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Musste der andere lediglich normal bremsen, hat dies aber "locker" geschafft, sodass keine erhebliche Unfallgefahr bestand, dann gilt (ebenfalls aus dem Bußgeldkatalog):
33 Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert
25 Euro
Das wäre dann also lediglich ein Verwarnugsgeld und hätte keine weiteren Folgen.
Kommt ja immer darauf an, wie er es dann auslegt. Es ging ja alles ziemlich schnell. Wenn er aber nur leicht bremsen musste, wird er es wohl auch nicht anzeigen. Ich war halt leider ziemlich in Gedanken und habe deswegen gar nicht daraug geachtet, in der Probezeit bin ich aber schon lange nicht mehr.
Angaben musste überhaupt keine machen, denn du musst dich nicht selbst bealsten. Sollte dir ein Frage- oder Anhörungsbogen im Zusammenhang mit einer Anzeige zugesandt werden, kannst/solltest du einen Verkehrsrechtler (Anwalt) zu Rate ziehen.
Zunächst einmal, muss bewiesen werden, dass du überhaupt gefahren bist, wenn du die Aussage verweigerst und Glück hast, ist dieser Beweis u.U. vom Kläger/Zeugen nicht wirklich zu erbringen; in diesem Fall bekommt der Fahrzeughalter zwar eine Geldstrafe, aber du bekämst keine Punkte.
Dein Führerschein kann dir aufgrund dieser Tat nur dann für eine bestimmte Zeit einbehalten werden, wenn du bereits mit Punkten und/oder ähnlichen Vergehen vorbelastet bist. Ansonsten ist's ein "Mißachtung der Vorfahrt"-Vergehen, welches mit 3 oder 4 Punikten geahndet wird -wenn man es dir nachweisen kann oder du es zugibst... was du ja durch Stillschweigen nicht tun mußt.
-> wie gesagt... kommt eine Anzeige, wende dich an nen Anwalt für Verkehrsrecht
in diesem Fall bekommt der Fahrzeughalter zwar eine Geldstrafe
Nein, warum sollte das so sein?
Dein Führerschein kann dir aufgrund dieser Tat nur dann für eine bestimmte Zeit einbehalten werden, wenn du bereits mit Punkten und/oder ähnlichen Vergehen vorbelastet bist.
Nein, ein Fahrverbot wird es hier keinesfalls geben.
Danke für die Antwort. Ich hoffe mal das gar nichts kommt, das schlimmste wäre halt ein Fahrverbot, habe mal gelesen das Vorfahrtsmißachtung 4 Punkte 100 Euro und ein Fahrverbot geben kann, wenn es mit Gefährdung war.