Gibt es eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Kreisverkehr?
Oder herrscht dort wirklich 50 Km/h ? Ich bin oft erschrocken mit was für eine Geschwindigkeit in den Kreisverkehren gefahren wird und frage mich oft was passiert wenn es knallt, denn wie soll ich so schnell reagieren? Ich will gerade in den Kreisverkehr reinfahren und einer von gegenüber braust so schnell rein das er im Kreisverkehr ist und somit Vorfahrt hat.
8 Antworten
Wenn nichts anderes angegeben ist darfst in geschlossenen Ortschaften 50 fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften (nach der nächtsen Einfahrt im Kreisverkerh) sogar 100 Km/h.
Natürlich muss die Geschwindigkeit auch der Situation angepasst werden - dies kann unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen, an sonsten kann man eine Mitschuld am Unfall bekommen.
Auch bei uns fahren sie so wie von dir beschrieben häufig mit 50 oder noch mehr in den Kreisvrkehr, allerdings nur wenn sie direkt auf der anderen Seite wieder raus wollen - eine 3/4-Durchfahrt wird wohl kaum einer mit 50 Sachen schaffen.
Normalerweiße ist bei den meisten Kreisverkehrn ein Vorfahrt gewähren Schild also hast du Schuld wenn du ihm reinfährst...
Weil man nicht IMMER 100% Vorfahrt hat in jedem Kreisverkehr....sprich mehrspuriger Kreisverkehr etc
http://www.tz.de/auto/ratgeber/nicht-immer-vorfahrt-kreisverkehr-2549886.html
Wenn Du in einen Kreisverlehr einfahren möchtest MUSST Du automatisch Vorfahrt beachten, wieso sollte da also noch ein Schild stehen?
Wohl lange nicht mehr in Deutschland unterwegs gewesen? In der Regel steht da ein Schild. Steht kein Schild da, gilt rechts vor links. Die Regel, dass der im Kreisverkehr immer Vorfahrt hat, gilt schon seit einigen Jahren nicht mehr.
Wenigstens einer der Ahnung hat...
Auch bei Rechts vor Links darf man nicht einfach in den Kreisverkehr rein Brettern.
Oder herrscht dort wirklich 50 Km/h ?
ein Kreisverkehr hat keine explizite Geschwindigkeitsbeschränkung. Es gilt die gleiche Höchstgeschwindigkeit wie davor. Allerdings implizit mit Einschränkungen: § 1 und vor allem § 3 StVO werden gerne vergessen:
"(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."
"(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen ..."
Unter weniger als günstigsten Umständen ist die Geschwindkeit deshalb zu reduzieren. Das kann natürlich auch auf einen Kreisverkehr zutreffen - je nach dessen Gestaltung.
Wenn da keine anders lautenden Schilder stehen, herrscht im Kreisverkehr die auch auf den zuführenden Strassen geltende Geschwindigkeit.
Also so dramatisch sehe ich das nicht. Wie lange hast du den Führerschein bzw. fährst? Mehr als 20-30 fahre ich in einem normal großen Kreisverkehr aber nicht. Ist es ein großer, gehen locker 50 (z.B. die in Norditalien). Kommt aber auch auf den Verkehr an.
Einfach in die 2. schalten ;)
????
Wenn Du in einen Kreisverlehr einfahren möchtest MUSST Du automatisch Vorfahrt beachten, wieso sollte da also noch ein Schild stehen?