Kreisverkehr Rückwärts?
Wieso darf man im kreisverkehr nicht rückwärts fahren?
9 Antworten
Hallo Forrestboy,
anders als bei der Autobahn, ist das rückwärtsfahren im Kreisverkehr nicht verboten.
Die StVO besagt bloß bei einem Kreisverkehr der durch Zeichen 215 gekennzeichnet ist:
Ge- oder Verbot
- Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
- Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden.
Rein theoretisch währe es also durchaus zulässig, wenn man keinen anderen dadurch gefährdet oder behindert, dass man Rückwärts in den Kreisverkehr einfährt und diesen dann rückwärts befährt.
Rein Praktisch gesehen stelle ich mir so ein Vorhaben allerdings etwas schwierig.
In mehr als 30 Jahren habe ich sowas nur ein einziges mal erlebt.
Ich stand bei einem der bekannten Schnellrestaurants nachts um halb zwei auf dem Parkplatz und konnte beobachten, wie ein Fahrzeug den Kreisverkehr verlies, anhielt, den Rückwärtsgang einlegte und Rückwärts in den Kreisverkehr einfuhr, ebenfalls rückwärts den Kreisverkehr verlies um rückwärts seine Fahrt durch Mc-Drive fortzusetzen.
Da um diese Zeit keine anderen Verkehrsteilnehmer unterwegs waren, hat er meines Erachtens nach gegen kein Gesetz verstoßen.
Zumindest war die Aktion schon wieder so kurios, dass sie schon wieder was hatte. Hätte zu gerne das Gesicht des Mitarbeiters gesehen, als das Auto rückwärts an seinem Schalter kam.
Nachahmenswert ist so eine Aktion aber jedenfalls nicht. Laß da mal was durch die eingeschränkte Sicht und das verschlechterte Fahrverhalten im Rückwärtsgang was passieren!!!
Schöne Grüße
TheGrow
Aus dem Schreiben geht nicht hervor, ob das Einfahren rückwärts gemeint ist oder das rückwärtsfahren innerhalb. Der unbedarfte Autofahrer sucht sich die Interpretierung heraus, die ihm passt.
Grundsätzlich bin ich deiner Meinung, dass das Einfahren im Rückwärtsgang in Fahrtrichtung nicht geregelt ist.
Im Grunde genommen, kann sich das verbot Rückwärts zu fahren da im Hinblick darauf beziehen, dass derjenige der vorwärts in den Kreisverkehr einfährt und dann im Kreisverkehr den Rückwärtsgang einlegt und zurück fährt, dann verbotswidrig entgegen der vorgeschriebenen Richtung fährt.
Denn ohne das es eine gesetzliche Grundlage gibt, die das Rückwärtsfahren im Kreisverkehr untersagt, kann es auch nicht Ordnungswidrig sein, im Kreisverkehr rückwärts zu fahren.
Es gibt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog auch keinen Tatvorwurf, dass man verbotswidrig im Kreisverkehr rückwärts gefahren ist. Der Bußgeldbescheid der in Frage kommen würde lautet:
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Tatbestandsnummer: 141148
Sie folgten als Kraftfahrzeugführer nicht der durch Zeichen 215/220 *) vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 139.1 BKat
Verwarnungsgeld: 25,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß
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Aber diese Frage dürfte eh eher theoretischer Natur sein, denn in der Praxis hindert einen in der Regel schon der nachfolgende Verkehr am Rückwärtsfahren im Kreisel.
Bei der Geschichte muss ich etwas schmunzeln, da ich selbst auch schon nachts rückwärts durch den McDrive gefahren bin. Der Fensterheber auf der Fahrerseite war kaputt :-)
Weil die Pfeile die Fahrrichtung immer vorgeben .
Fahrtrichtung
Weiterhin ist das Fahren entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung nicht erlaubt (Erläuterung Nr. 1 zu Verkehrszeichen 215). Verstöße mit einem Kfz werden mit 25 Euro geahndet.
Das Verkehrszeichen Kreisverkehr weist den Autofahrer darauf hin, dass hier eine Straße im Kreis um eine Mittelinsel herum verläuft.
Der vorgegebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr ist rechts herum zu folgen.
Das Halten auf der Fahrbahn, innerhalb des Kreisverkehrs, ist verboten. Ebenso wie das Einfahren nach links oder das Rückwärtsfahren.
Auch unnötige Extra-Runden sind untersagt.
Wenn rückwärts in der vorgeschrieben Fahrtrichtung gefahren wird, steht dem m. E. seitens der StVO nichts entgegen
Auch unnötige Extra-Runden sind untersagt.
Auch das steht nirgendwo in der StVO - §30(1) StVO greift nur "innerhalb geschlossener Ortschaften" und "wenn andere dadurch belästigt werden", außerdem könnte man spitzfindig sagen, dass der nur "unnützes Hin- und Herfahren" verbietet, was "unnützes im Kreis fahren" eindeutig nicht ist.
Weil es absolut keinen Sinn macht, das Auto zurückzusetzen.
Wenn du vorwärts weiter fährst, kannst du ja jederzeit die richtige Ausfahrt erwischen.
Du solltest allerdings auch keine 20 Runden benötigen, bis du weißt, wohin du eigentlich willst.
weil damit niemand rechnet und es zwangsläufig zu einem Unfall kommt.
Weil der Sinn eines Kreisverkehres ja darin besteht, dass alle in die gleiche Richtung rum fahren und man nicht auf Gegenverkehr achten muss ...
Leider ist die Verkehrsbehörde/Polizei Lüchow- Dannenberg bezüglich des Rückwärtsfahrens anderer Meinung, ohne diese jedoch zu konkretisieren:
http://www.luechow-dannenberg.de/Portaldata/2/Resources/kld\_dateien/landkreis/landkreis\_dokumente/Verkehrs-Update\_Kreisverkehr.pdf