Wie oft darf der Vermieter die Zählerstände ablesen?
Wir wohnen seit drei Monaten in einer DHH, und unser Vermieter will jeden Monat die Zählerstände ablesen, auch von den Parteien der anderen DHH. Müssen wir das hinnehmen, oder können wir die Angaben sogar verweigern? Laut Mietvertrag wird nur 1x im Jahr abgerechnet. Der Vermieter darf doch eh nicht dauernd in der Wohnung auftauchen. Wir konnten leider bislang auch nichts zum Ablesezeitraum finden, worauf wir uns beziehen könnten. Weiss jemand Rat?
10 Antworten
Ich würde dem Vermieter einfach mal lesen lassen was im Mietvertrag steht und auch nicht ihn in die WHG lassen sondern einen anderen der auch für das ablesen zuständig ist und das ins normalerweise nicht der Vermieter.
Ich würde ihn auch nicht jeden Monat reinlassen.
Warum hast Du was zu verbergen
Sehen wir auch so. Es läuft alles, d. h. auch die Parteien aus der anderen Haushälfte, über ihn selbst. Keiner hat sich selbst bei den Stadtwerken angemeldet
also das hör ich auch das erste Mal. Bei uns kommen die von den Stadtwerken 1x im Jahr und fertig. Mein Vermieter hat damit eigentlich nichts am Hut muss ich sagen. Erkundige Dich mal irgendwo beim Mieterbund wegen der Sachlage. Die können Dir da sicher Auskunft geben.
Warum sollte der Vermieter nicht im Auge behalten dürfen wie euer Verbrauchsverhalten ist und ob seine Nebenkostenvorauszahlungen richtig angesetzt sind ?
Ha, ha, meistens ist der Mieter unfähig, einen größeren Betrag, nachzuzahlen. Dann bleibt dies am Vermieter hängen- Wasser-Abwasserrrechnungen gehen zudem immer an den Grundstückseigentümer, denn die Gemeinden und Städten wissen, dass sie vom Grundstückseigentümer das Geld bekommen. Der Grundstückseigentümer-vermieter, bleibt oftmal auf dem Schaden hänge, wenn der Vermieter seinen Verbrauch nicht bezahlt, bzw. zu wenig Vorauszahlungen geleistet hat.
Ich würde das den Mieterbund überprüfen lassen. Es scheint euch zu stören und deshalb würde ich den Vermieter nach dem Grund seiner häufigen Ablesungen fragen. Mir wäre das auch lästig. Beim Mieterverein gibt es sogar eine Hotline auch für Nichtmitglieder. Erfahrene Rechtsanwälte geben Beistand.
Abgelesen wird vom Elektrizitätswerk der Stadt. Also demjenigen Energieversorger, der die Rechnung stellt, aber nicht vom Vermieter. Wenn es der Vermieter unbedingt wissen will, dann reicht auch ein Telefon.
Wenn aber der Verdacht besteht, dass jemand die Stromleitung angezapft hat, dann muss doch der vermieter auf die Suche gehen. Indem er einige Zeit die Zählerstände notiert.
Das kann doch dem Vermieter gleichgültig sein. Wenn die NK-Vorauszahlungen zu wenig waren muß nachgezahlt werden, wenn sie zu viel waren, muss zurückgezahlt werden.