Wie nennt man das (Verkauf von Waren, "Verkaufsprovision")

2 Antworten

Wenn der Laden die Waren in Kommission hat und nur die Verkaufsabwicklung für Dich übernimmt, sind die 60% ein Kostenfaktor (Provision oder Verkaufsabwicklung). Dein Umsatz sind 107%

Verkauft der Laden Deine Waren auf eigene Rechnung, sind 40% Dein Netto-Verkaufspreis und die 60% existieren für Dich gar nicht. Du hast einen geringeren Umsatz, nämlich 42,8% vom Netto-Verkaufspreis.

Für Deine Kalkulation musst Du die Umsatzsteuer weglassen, denn im Einkauf wird sie zur Vorsteuer und im Verkauf musst Du sie ans Finanzamt abliefern.

Gegengift 
Beitragsersteller
 09.05.2013, 21:29

Danke.

Aber die Umsatzsteuer muss ich doch mit einberechnen, da die UST doch nicht gleich der Zahllast an das FA ist, sondern die Differenz zw. Vorsteuer und UST?

Verkauft der Laden Deine Waren auf eigene Rechnung, sind 40% Dein Netto-Verkaufspreis

Aber warum Netto? Da sind doch die 7% UST enthalten oder?

Mikkey  09.05.2013, 21:48
@Gegengift

Wenn Du die Umsatzsteuer nicht komplett aus der Kalkulation heraushältst, kommst Du nur durcheinander - sehe es so, dass die Einkaufspreise Netto berücksichtigt werden und die Verkaufspreise auch. Umsatzsteuer ist für den Unternehmer (auch wenn das in der Buchhaltung sich nicht so darstellt) ein durchlaufender Posten.

In der Kalkulation hast Du Netto-Verkaufspreise, davon ziehst Du die Netto-Einkaufspreise ab und erhältst Deinen Stückgewinn.

Wenn Du mit Bruttopreisen rechnen würdest, müsstest Du aus dem erreichneten Stückgewinn anschließend die gemischten Umsatzsteuersätze wieder herausrechnen.

Gegengift 
Beitragsersteller
 09.05.2013, 22:08
@Mikkey

Du meinst es werden in der Regel die genauen Kosten gar nicht berechnet, da man der Einfachheit Willen die Zahllast an das FA "unterschlägt".. OK aber dann kann ich doch auch keine genaue Kalkulation machen oder? Oder verstehe ich das falsch?

Mikkey  09.05.2013, 22:18
@Gegengift

Doch, es sind die genauen Kosten.

Das Umsatzsteuer-Prinzip ist genau so organisiert, dass Du die "Zahllast" aus dem Steueranteil der Einnahmen befriedigen kannst.

Du erlöst mit den Verkäufen den Umsatzsteueranteil X

Du zahlst für Einkäufe den (Vor)steueranteil Y

Du zahlst X-Y ans Finanzamt (bzw. bekommst Y-X vom Finanzamt)

Verbleibt: NULL (exakt)

Im Saldo machen sich allenfalls zeitliche Verschiebungen bemerkbar, wenn Einnahmen und Ausgaben in verschiedene Bemessungszeiträume fallen.

Gegengift 
Beitragsersteller
 09.05.2013, 22:55
@Mikkey

OK dann habe ich wohl was Grundlegendes nicht verstanden..

So habe ich gedacht dass es geht: (vereinfacht)

EK: 6,- netto

VK: 10,-

Vorsteuer: 6 * 0,19 = 1,14

UST: 10 * 0,19 = 1,90

Zahllast FA: 1,90 - 1,14 = 0,76

Kosten: 6 + 0,76 = 6,76

Gegengift 
Beitragsersteller
 09.05.2013, 23:33
@Gegengift

Den Beitrag nehm ich zurüch der is ja mal total falsch :D

Hi Gegengift,

tatsächlich eine Frage wie berechnet wird. Erteilen Dir die Einzelhändler eine Gutschrift, sprich sie machen eine Provisionsabrechnung? Oder verkaufst Du Ihnen die Waren für 40% den Verkaufsbetrages? Was ist vertraglich vereinbart?

Das führt natürlich zu ganz anderen Buchungen.

Bei Provision ist natürlich die Einnahme im Laden für Dich die Einnahme. Und die einbehaltene Provision ist als Aufwand zu erfassen.

Oder die 40% sind Dein Umsatzerlös. Und es ist natürlich keine Provision zu erfassen.

Hoffe konnte Dir schon helfen, sonst nachfragen...