Wie müsste ich nach dem Gesetz handeln?
Ich will auf das Trolley-Problem anspielen...
"Eine Straßenbahn fährt gerade auf 5 Menschen zu, durch umstellen der Weiche können die Menschen gerettet werden, allerdings würde die Bahn dann 1 Arbeiter töten, welcher zu dieser Zeit ein Gleis repariert".
Was müsste ich - wenn ich jetzt derjenige wäre, der die Weiche umstellen könnte, tun? Muss ich sie umstellen und den Arbeiter in den Tod schicken oder muss ich sie so gestellt lassen und die 5 Menschen in den Tod schicken?
Die Frage ist jetzt rein juristisch, was müsste ich tun um vor Gericht heil wegzukommen?
4 Antworten
In beiden Optionen des klassischen Trolley-Problems verursacht der Weichensteller den Tod anderen menschlichen Lebens: Durch Unterlassen, wenn er nichts tut, durch positives Tun, wenn er die Weiche umlegt.
Im deutschen Strafrecht hat die Unterscheidung zwischen Tun und
Unterlassen erhebliche Folgen. Deshalb sind die beiden Fälle im
Folgenden getrennt darzustellen. Wichtig ist ferner, dass im deutschen
Strafrecht zwischen der Rechtfertigung und Entschuldigung (d. h. Rechtswidrigkeit ohne individuelle Vorwerfbarkeit) einer Tötung streng unterschieden wird.
Fall des Unterlassens: Im deutschen Strafrecht wird bei
Unterlassungen unterschieden. Einerseits kommt immer eine die
Mindestsolidarität sichernde Strafbarkeit nach dem relativ milden § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) in Betracht. Ist eine Garantenstellung vorhanden, kommt eine Strafbarkeit auch nach anderen Normen des StGB, hier eines Totschlags, § 212
StGB, in Betracht. Ein zufällig vorbeikommender Mensch hätte aber aus
keinem ersichtlichen Grund eine Garantenpflicht. Ansonsten (etwa für
einen beauftragten Weichenwärter im Dienst) gilt, dass eine
Rechtfertigung der Strafbarkeit aus einer rechtfertigenden Pflichtenkollision
ausscheidet: Im Widerstreit zwischen einer Handlungspflicht und einer
Unterlassungspflicht bezüglich gleichrangiger Rechtsgüter muss nach
herrschender Meinung für das Unterlassen entschieden werden. Das
Untätigbleiben des Wärters ist daher gerechtfertigt und nicht strafbar.[7]
Fall des Handelns: Eine Rechtfertigung gemäß § 34 StGB scheidet aus – solch eine Quantifizierung wäre mit der Menschenwürde nicht vereinbar.[8]
Der Topos einer rechtfertigenden Pflichtenkollision ist nur beim
Unterlassen relevant. Die Schuld könnte nach herrschender Ansicht
aufgrund eines übergesetzlichen Notstandes
ausgeschlossen sein, denn: „In einer so ungewöhnlichen, nahezu
unlösbaren Pflichtenkollision vermag die Rechtsordnung keinen
Schuldvorwurf zu erheben, wenn der Täter seine Entscheidung nach bestem Gewissen
trifft und sein vom Rettungszweck bestimmtes Handeln unter den
gegebenen Umständen das einzige Mittel darstellt, noch größeres Unheil
für Rechtsgüter von höchstem Wert zu verhindern. Hier ist dem Täter in
Anerkennung eines übergesetzlichen entschuldigenden Notstandes
Straflosigkeit zuzubilligen.“[9] Eine Mindermeinung sieht dies anders:[10]
Der übergesetzliche Notstand greife hier nicht, weil keine
Gefahrengemeinschaft vorliege. Es würden – im Gegensatz z. B. zum
Abschuss eines von Terroristen gekaperten Flugzeuges – bisher
ungefährdete Personen getötet. Ein Teil dieser Mindermeinung möchte dem
Täter hier über die Figur eines Verbotsirrtums entgegenkommen (dieser
führt zum Schuldausschluss oder zu einer Strafminderung), weil der Täter
in Sekundenbruchteilen entscheiden müsse.
Du darauf kam ich auch schon - ich hätte es gerne mal simpel für jemanden der sich da 0 auskennt erklärt.
So lassen, denn die 5 die auf den Gleisen stehen tuen ist durch selbstverschulden oder freiwillig - der Arbeiter nicht
(Allerdings ist das nur meine Meinung! Nichts juristisches!)
Du solltest den Strom abschalten!
Das hält doch keinen Zug auf :'D
Was immer du auch machst, behaupte du warst in Panik und dann wird nix passieren.
Quanten-Physiklisch würde ich dir raten: dreht dich um und halte dir Augen und Ohren zu. Denn so lange du nicht das System misst (hinsiehst), sind noch alle irgendwie am Leben (und gleichzeitig auch tot).
Schroedinger's Straßenbahn dilemma xD