Wie mache ich Grenzsteine ausfindig?

10 Antworten

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Hallo,

das Katasteramt hat Vermessungsunterlagen (Vermessungsrisse, Gebäudeeinmessungsskizzen) und stellt es kostenpflichtig auch zur Verfügung. Trotzdem gibt es natürlich immernoch Fälle, wo diese Unterlagen fehlen. Dann kommt man natürlich nicht drumrum, einen Vermessungstechniker zu beauftragen.

Im Regelfall liegen solche Grenzsteine mehrere Zentimeter bis Dezimeter unter der Erde. Also falls man ungefähr ahnt, wo sie sein können, kann man sie eigentlich nicht verfehlen, weil sie doch ziemlich groß sind! Und so ungefähr weiß man ja vielleicht wo die Grenzen verlaufen.

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.

Liebe Grüße Nina

weilef 
Beitragsersteller
 02.07.2012, 21:20

Ist zwar schon etwas her aber jetzt haben wir es endlich geschafft. Die Steine lagen sage und schreibe mind.30cm tief unter der Erde.

Wahrscheinlich sind keine Grenzsteine gesetzt. Das war weder üblich noch notwendig, denn man hat ja die Katasterpläne; deshalb hat man sich auch früher schon häufig die Kosten grespart.

Also entweder mit Spaten versuchen einen Stein zu finden oder neu vermessen lassen. Letzteres kostet viel Geld, die Abrechnung erfolgt nach Gebührenordnung. Aber selbst heute müssen bei einer Neuvermessung Grenzsteine bzw. Markierungen extra bestellt und bezahlt werden!

Ich weiß ja nicht wie gut/schlecht euer Katasterauszug ist. Ihr könntet ja mal versuchen die nötigen Grenzsteine zu finden. Ich weiß auch nicht wie der zugehörige Boden aussieht, ob betoniert/gepflastert/Erde o.ä. Wenn du nach ihnen graben kannst (Boden), kann es durchaus sein, dass sie auch mal etwas tiefer sitzen. Spätestens wenn du auf Scherben stößt weißt du das er fehlt. Das teure(re) ist nicht das auffinden der Grenzsteine durch das Amt/ den ÖbVI. Das wird durch die jeweilige Landesgebührenordnung im übrigen geregelt. Was ein großer Kostenfaktor wäre, ist die neu-setzung eines Steines, je nach aufwand, aufjedenfall ein 4stelliger Betrag. Was das auffinden kostet, insofern ihr es nicht persönlich versuchen könnt/wollt kannst du an passender Stelle ja schlicht erfragen. Wennde dich hierbei aber eher an ÖbVIs als an das Vermessungsämt, das dauert sonst eine ganze Ecke länger. Und da fragen nichts kostet kannst du danach immernoch abwägen ob die Kosten den Zweck rechtfertigen.

gruesse

weilef 
Beitragsersteller
 14.03.2012, 20:36

Der Katasterauszug den wir haben könnte besser sein. Wir konnte aber auch noch in andere Versionen des Auszugs einsehen die für uns noch unverständlicher waren. Ein Stein bzw. eine Makierung soll sich laut Zeichnung unter einer gemauerten Garage befinden. Die anderen werden dann wohl doch unter einer dicken Erdschicht liegen (oder auch nicht), wie wir auch schon vermutet haben. D.h. für uns, buddeln und schauen, die nächsten Tage wird es ja kein Frost mehr geben. Vielen Dank für deine Antwort

Diese Vermessungsingenieure haben mit Sicherheit eine Gebührenordnung und das kann schon möglich sein, dass die soviel Geld dafür abkassieren dürfen. Wie hier schon geschrieben wurde, ist es in der Tat einfacher und billiger, sich mit dem Nachbarn zu einigen.

weilef 
Beitragsersteller
 14.03.2012, 16:02

Wie schon unten erwähnt, die eine angrenzende Fläche (Straße und Bürgersteig, der nicht betoniert oder gepflastert ist) gehört der Gemeinde. Die andere Flache behauptet der Nachbar es hätte hier noch nie einen Zaun gegeben.

Mike6969  14.03.2012, 16:42
@weilef

Soll wahrscheinlich heißen, dass der Nachbar nicht unbedingt davon begeistert ist, wenn Ihr da einen Zaun setzt. Oder? Dann wird es schwierig, sich mit ihm zu einigen.

weilef 
Beitragsersteller
 16.03.2012, 21:09
@Mike6969

Jetzt wohl doch. Durch Bestimmung, Schicksal, wie auch immer hat unser Nachbar einen Ortsanssässigen Vermesser rangeholt. Er wollte wohl ebenfalls endlich Klarheit haben. Dieser amtl. Vermesser hat dann eben mal unser gesamtes Grundstück vermessen. "Eine Hand wäscht die andere". Hiermit möchte ich mich bei dir und den anderen (auch wenns sie es nicht lesen) ganz herzlichst für Ihre Antworten danken.

Mike6969  16.03.2012, 23:16
@weilef

Manchmal muss man auch mal Glück im Leben haben:-)

Frag doch mal den Vorbesitzer. Der sollte die Markierungen aus 2006 doch zeigen können, sofern der liebe Nachbar die nicht ausgebuddelt hat.

weilef 
Beitragsersteller
 14.03.2012, 15:57

Der Vorbesitzer ist eine Erbengemeinschaft, die haben das Grundstück von der Treuhand zurück bekommen, nachdem man es herunter gewirtschaftet hat.

Seehausen  14.03.2012, 18:16
@weilef

In der DDR hat man kaum noch Steine gesetzt; die Flurstücke gehörten ja sowieso dem Volk!

weilef 
Beitragsersteller
 14.03.2012, 20:25
@Seehausen

Jetzt wo du es erwähnst, stimmt mein Mann dir zu. Auf die Idee das möglicherweise keine gesetzt wurden sind wir noch nicht gekommen. Vielen Dank für den Tipp.

Roland22  15.03.2012, 09:31
@Seehausen

Kann man sowas auch löschen ?

In Einzelfällen wurden fälschlicherweise tatsächlich örtliche Zaunverläufe (!) als Grenze angehalten. Was heute prompt zu Streitigkeiten führt, wenn die rechtliche Katastergrenze in die Örtlichkeit übertragen wird.