Schadensersatz (Schmerzensgeld?) verlangen, weil ich auf baufälligem Lokalparkplatz umgeknickt bin?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also erstmal zu den Grundlagen, damit einigermaßen klar ist, worauf es ankommt:

Ein Schadenersatzanspruch setzt voraus, dass der Lokalbesitzer/Verpächter fahrlässig (schuldhaft) deine Verletzung verursacht hat. Das hat zwei Konsequenzen: Er muss verpflichtet sein, sein Lokal in ordnungsgemäßem und sicherem Zustand zu halten. Eine solche Regelung im Gesetz ist mir nicht bekannt, ich gehe aber rein logisch betrachtet davon aus, dass es die geben muss. Und zweitens: Der Lokalbesitzer muss bereits die Möglichkeit gehabt haben, den fehlenden Stein bzw. die Lichtanlage wieder in Ordnung zu bringen, andernfalls kann man ihm kein fahrlässiges Verhalten vorwerfen. Da stellt sich also die Frage, wie lange das konkret schon so war und wie umfangreich die Reperatur ist.

Nächste Voraussetzung: Dein Ferienjob muss bereits vertraglich festgemacht gewesen sein. Leuchtet dir sicher ein, sonst könnte nach nem Unfall ja jeder behaupten, er hätte nächste Woche einen sehr gut bezahlten Job bekommen...

§823 Abs.1 BGB: Wer vorsätzlich oder fahrlässig ... die Gesundheit ... oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

So weit, so schön. Laut Wikipedia schützt §823 hierbei nur die absoluten Rechtsgüter. Reine Vermögensschäden sind jedoch, auf Grund einer Ausuferung des Tatbestands, nicht von § 823 BGB erfasst. Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei dem Verdienst aus dem Ferienjob aber nicht um einen reinen/echten Vermögensschaden, sondern einen sogenannten "unechten Vermögensschaden", also einen Folgeschaden, der durch deine Verletzung entstanden ist. Ich nehme Wikipedia mal wörtlich und gehe daher...ganz ganz vorsichtig...davon aus, dass dein konkreter Fall durch die Schadensersatzpflicht grundsätzlich gedeckt ist.

Wenn dem so wäre...gäbe es vor Gericht zu beweisen, bzw. glaubhaft darzulegen, dass

  • der Lokalbesitzer fahrlässig deine Fußverletzung verursacht hat
  • deine Verletzung die Ausübung des Ferienjobs unmöglich macht
  • du überhaupt einen Ferienjob hattest (Vertrag) und er dir knapp 600€ gebracht hätte

Punkt eins dürfte dabei der schwierigste sein. Zeugen, die dabei waren, als du dich verletzt hast oder Angaben darüber machen können, wie lange der Parkplatz bereits im "kaputten" Zustand war (Stammgäste) sind da natürlich hilfreich.

Die Krankenhausberichte solltest du beide verwenden. So wie ich das verstanden habe, war die Angabe mit der Treppe ja gar nicht von dir. Und wenn es dort keine Treppe gibt, spielt dir das eigentlich in die Hände - denn warum solltest du absichtlich offensichtlich falsche Angaben machen und anschließend auf Schadenersatz klagen? Zeugen wären auch hier natürlich praktisch...

Solltest du klagen wollen, müsstest du eine Klageschrift verfassen und an das sachlich oder örtlich zuständige Gericht weiterleiten. Das geht per Post oder noch besser persönlich in der Rechtsantragsstelle. Du müsstest mal auschecken, welches Gericht in eurer Nähe für Zivilrecht zuständig ist, oder du sagst mir deinen Wohnort, ooooder was es bei euch so für Gerichte gibt...hier in Berlin wäre dafür das örtliche Amtsgericht zuständig. Hier kannst du mal nachsehen, was alles in so eine Klageschrift reinmuss:

http://de.wikipedia.org/wiki/Klage

(Zweiter Link im Kommentar...)

So...nun bin ich der erste mit ner halbwegs positiven Rückmeldung. Los, zerfleischt mich^^ Gegen konstruktive Kritik hab ich auch nichts...

Wenn du was genaues wissen willst, geh am besten zu einem Anwalt.

Ich würde aber davon ausgehen, das du gar nichts bekommen wirst.

Wenn du über einen dunklen Parkplatz gehst und nichts siehst musst du entsprechend vorsichtig sein. Und wenn schon bekannt ist, das der Parkplatz nicht in einem guten Zustand ist, musst du umso mehr aufpassen.

DollOfTheMirror 
Beitragsersteller
 15.08.2013, 22:02

Nein, das stimmt nicht. Das ist ein öffentlich zugängiger Parkplatz, ohne Schilder, auf denen steht, dass die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt oder man aufpassen muss, weil irgendwas schadhaft ist. Und weil der Parkplatz zu einem Lokal gehört, sind die Besitzer o.ä. dazu vepflichtet, dass sie dafür sorgen, dass ihren Kunden nichts passiert.

Stell dir mal vor, es wäre so, wie du sagst: Dann könnten ja alle Geschäfte, Kneipen, ect. ihre Standort völlig verwahrlosen lassen.

Auf dem dunklen Parkplatz einer Disko vergewaltigt worden, weil die Straßenlampen oder ähnliche Beleuchtung nicht funktioniert hat und du nicht gesehen hast, dass da jemand neben deinem Auto lauert? Selber schuld, hätteste mal besser 'ne Taschenlampe dabeigehabt.

Dir ist eine Betonplatte auf den Kopf gefallen, als du beim einkaufen warst und jetzt bist du schwerbehindert? Warum hattest du keinen Helm auf? Selber schuld!

Das wäre ja Wahnsinn!

Wenn du vorher schon eine falsche Aussage gemacht hast , bist du nicht mehr glaubwürdig selber schuld

DollOfTheMirror 
Beitragsersteller
 15.08.2013, 22:12

Entschuldige, aber du hast da etwas falsch verstanden.

Ich schrieb: Im Krankenhaus hat die Schwester im Bericht dokumentiert, ich wäre eine Treppe runtergefallen, was ich dann am nächsten Tag korrigieren lassen wollte, dann haben diese (entschuldige) Idioten hineingeschrieben, dass "die Patientin ihre vorherigen Angaben ändern will"... augenverdreh ...Dumm natürlich, wenn ich jetzt mit einem der beiden Berichte irgendwo aufkreuz und Entschädigung will. Weit und breit keine Treppe und dann auch noch geänderte Angaben. Sieht ja gaaar nicht doof aus...

Womit ich sagen will: Ich habe gesagt, wie es passiert ist, aber die Schwester hat es falsch dokomentiert. Wie ich schon geschrieben habe.

Tipp: Nächstes Mal genauer lesen, bevor du Leute anpöbelst. Sonst kriegst du früher oder später Proleme mit dem Support, denn nicht jeder berichtigt deine Fehler, die meisten beschweren sich einfach bei den Website-Chefs.

"auf dem Lokal von einem Parkplatz" ... "stocknagelfinster" ... "Treppe runtergefallen" ... "weil der Verpächter des Grundstücks seine Pflichten zur Instandhaltung vernachlässigt hat"

Bitte entschuldige, aber mit diesen Klöpsen siehst Du vor Gericht keinen Stich - wäre schade um die Zeit.

DollOfTheMirror 
Beitragsersteller
 15.08.2013, 21:51

Wir sind ja gerade nicht vor Gericht, sondern auf einer Website. Ich denke schon, dass man mit den meisten Leuten hier auch auf diese Weiße reden kann, ohne dass sie nur Bahnhof verstehen. smile Du kannst mir aber gerne Tipps geben, wie ich das Ganze besser formuliere.