Wer muß Grundstückvermessung bezahlen? Gartenzaun?
Unser Grundstück/Garten grenzt an einen anderen Garten deren Besitzer das Haus verkaufen wollen. Da wir zwei Hunde habe,n die immer abgehauen sind, haben wir durch das Gebüsch (welches unsere Grundstücke optisch trennt) einen Zaun gezogen.
Das andere Haus steht schon lange leer und deswegen konnten wir die Besitzer nich ansprechen. Nur der Nachbar der ab und zu den Garten pflegt hat mit uns zusammen den Grundstein gesucht und entlang dessen haben wir den Zaun so gut es geht durch recht dichtes Gebüsch gezogen.
Jetzt hat sich der Besitzer gemeldet und meinte wir hätten seinen Baum auf unsere Seite mit eingezäunt. Erst war er nett und meinte dass das ja alles im Gebüsch steht und der Abriss des Zauns nicht in Relation stehen würde, doch plötzlich kam ein Schreiben in dem er einen Termin mit einem Vermesser gemacht hat und wir sollen die Hälfte bezahlen.
Sorry für den langen Text, aber nun meine Frage: müssen wir wirklich die Hälfte der Kosten zahlen, obwohl uns es total egal ist wo genau das Grundstück im Gebüsch endet oder müssen die Nachbarn zahlen, weil die ihn bestellt haben?
Uns ist schon klar, dass wir den Zaun umsetzen werden, falls er sich wirklich ausversehen auf deren Grundstück befindet, aber wir sehen das alles als sehr lächerlich und übertrieben an. Ausserdem denken wir, warum er denn nicht mit den neuen Besitzern spricht und wir das dann mit denen klären. Vielleicht ist es denen ja total egal, wo der Zaun steht.
Ich bitte euch um schnelle tipps. Ach ja und noch eins. Auf dem Nachbar Grundstück steht ein riesen grosser Baum, von dem alle Eicheln in unseren Garten fallen. Somit ist das laufen auf dem Rasen ohne Schuhe nicht möglich. Ausserdem keinen alle Eicheln und überall wächst was. Das finde ich eine extreme Behinderung. Ein Tipp dazu wäre auch super.
6 Antworten
Der Vollständigkeit halber.
Klar, wer bestellt, bezahlt.
Sollte jedoch eine Grenzabmarkung von Amtswegen erfolgen, teilen sich die Kosten anteilig auf die Grundstückseigentümer.
Sollte sich herausstellen, dass der Zaun überbaut ist, kann man dazu verpflichtet werden, ihn zurückzubauen.
Die Sache mit der Eiche regelt das Privatrecht. Hier ist es im BGB geregelt, dass die Blätter und Samen und überwachsende Äste zu dulden sind.
Nicht jedoch Beschädigungen, die durch den Baum entstehen. Diese sind durch den Baumeigentümer zu entschädigen.
Grundsätzlich besteht im Kataster in vielen Bündesländern ein Abmarkungszwang. Das bedeutet Grenzen MÜSSEN durch geeignete. Grenzzeichen in der Örtlichkeit erkennbar sein. Stellt nun ein Vermessungsbüro einen Abmarkungsmangel fest, so ist es ggf. verpflichtet, diesen Missstand zu beheben. Das, auch dann obwohl keiner der Eigentümer einen Antrag /Auftrag erstellt hat. Diese dort entstehenden Kosten werden dann gleichermaßen auf die Grundstückseigentümer, die an der betreffenden Grenze liegen aufgeteilt.
Was bedeutet das genau "Grenzabmarkung von Amtswegen"?
der, der die Vermessung in Auftrag gibt, bezahlt sie auch! Also euch betrifft es nicht, nur solltet ihr dem Vermesser die Möglichkeit einräumen euer Grundstück gefahrlos (Hunde) zu betreten!
Also derjenige, der den Vermesser bestellt, muss ihn auch bezahlen. Der Vermesser wird auch die Rechnung an den Nachbarn schicken.
Ich rate Euch zu folgendem Vorgehen: Schreibt den Nachbarn an, sagt ihm, dass ihr selbstverständlich den Zaun umsetzt, sollte er auf seinem Grundstück stehen. Aber an den Kosten des Vermessers würdet Ihr Euch nicht beteiligen, da er diesen ohne mit Euch zu sprechen diesen beauftragt hat.
nächster Punkt:
Du meinst, der neue Besitzer könnte das mit dem Zaun und Euch klären. Klar könnte er. Aber warum sollte er sich (aus seiner Sicht) Ärger einhandeln, Arbeit aufhalsen, wenn er das doch dem jetzigen Besitzer überlassen kann? Der "Neue" weiß ja gar nicht, dass ihr so umgänglich seid und es Euch gar nicht so sehr ums Detail geht. Für den "Neuen" ist es einfacher, wenn er das dem "Alten" überlässt.
Außerdem gibt es aller Wahrscheinlichkeit gar keinen "neuen" Besitzer. Denn wenn es den gäbe, würde der "alte" keinen Vermesser beauftragen. Wozu auch? Ihm würde das Grundstück doch gar nicht mehr gehören und er hätte da kein Interesse dran. - Potentielle Kunden haben jedoch Interesse an dem genauen Grenzverlauf, daher der Vermesser.
Zur Eiche:
Dumm gelaufen. Vielleicht ist aber der zukünftige neue Eigentümer auch interessiert daran, die Eiche loszuwerden. Aus den gleichen Gründen.
btw. ich hätte gerne Eichen-Setzlinge. Hast Du welche abzugeben?
Der Auftraggeber zahlt die Vemessungskosten; schließlich ist es in seinem Interesse zu wissen, wo genau seine Grundstücksgrenze verläuft.
Sie bekommen beim Ortstermin, wie alle übrigen Anrainer, die zum Grenztermin geladen werden, vom Vermesser ihre Grenzen aufgezeigt und erhaeten im Anschluß un die geminschaftliche Unterzeichnung des Grenzattestes eine Kopie des Vermessungsergebnis ausgehändigt oder per Post zugestellt.
Der Baum genießt Bestandschutz! Sie können daruf drängen, dass Überhänge entfernt werden oder belassen es beim Zustand und treiben die Schweine auf die Wiese, die Eicheln ganz lecker finden!
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch, das war schon immer so und gilt auch in diesem Fall. Zu der Beeinträchtigung durch den Baum, das müsst ihr hinnehmen, weder Laub noch Früchte müssen vom Eigentümer entfernt werden wenn sie auf euer Grundstück fallen.