Asylrecht: Aufenthaltsgestattung ohne Identität-Standesamtlich heiraten?

5 Antworten

Wenn die für eine Eheschließung in Deutschland notwendigen Dokumente (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Nachweis der Staatsangehörigkeit durch eine Heimatbehörde einschließlich Übersetzung, falls erforderlich auch Legalisation) vorgelegt werden können, beim Standesamt die Eheschließung anmelden. Wenn der Standesbeamte dennoch ablehnt, beim örtlich zuständigen Amtsgericht beantragen, dass der Standesbeamte angewiesen wird, die Anmeldung anzunehmen und die Trauung zu vollziehen. Bei diesem Vorgang braucht man (zunächst) keinen Rechtsanwalt!

Sie sollten sich an einen Fachanwalt für Ausländerrecht wenden

Leider ist es so, dass Behörden sich gerne gegenseitig den "Schwarzen Peter" zuschieben. Da kommt man kaum gegen an, wenn man nicht einen Anwalt einschaltet.

Also. Ich habe folgende Antworten: Das grösste Problem an einer Heirat eines Asylanten ist die beglaubigte Kopie seines/ihres Reisepasses. Wenn man alle Unterlagen für das Standesamt hat (meist Originale ohne Übersetzung), muss man beim Ausländeramt eine kopie des original Reisepasses machen lassen und diese wird beurkundet,der Hakken ist, dass man in der Wartezeit abgeschoben werden kann. Da das Standesamt ca. 3-6 Monate zur Prüfung benötigt. Du gibst alle Unterlagen ab und diese werden dann an die Botschaft gesendet. Dort geht ein Vertrauensanwalt hin und befragt Freunde und Bekannte. Also alles recht schwierig. Einfacher wäre es in Dänemark zu heiraten nur wie Einreisen. Asylbewerber dürfen nicht einreisen.

Am häufigsten scheitern die Heiratspläne daran, dass die für die Heirat erforderlichen Papiere nicht vorgelegt werden können oder weil der Standesbeamte die Mitwirkung an der Eheschließung wegen des Verdachts der Aufenthaltserschleichung verweigert.

So darf der Standesbeamte die Mitwirkung an der Eheschließung verweigern, wenn diese beispielsweise offensichtlich nur dem Zweck dient, dem Ausländer den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Dies wird bei den typischen Asylfällen praktisch immer unterstellt. Allerdings ist die Rechtsprechung sehr restriktiv zum Vorteil der Betroffenen, so dass es sich im Einzelfall durchaus lohnen kann gegen ablehnende Bescheide der des Standesbeamten vorzugehen.

Zudem sind die Voraussetzungen für die Eheschließung, d.h. insbesondere die zur Aufgebotsbestellung notwendigen Unterlagen, je nach Herkunftsland unterschiedlich und müssen im Einzelfall abgeklärt werden. Auch dies stellt sich in der Praxis häufig als sehr aufwändig dar.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Heirat Asylbewerbern in Deutschland erlaubt ist, dies praktisch gesehen jedoch recht aufwändig ist und zumeist nur mit anwaltlicher Hilfe sowohl in Deutschland als auch im Herkunftsland durchgesetzt werden kann.

ThanksThanks 
Beitragsersteller
 27.01.2015, 20:14

Danke! Ja so wird es wahrscheinlich auch sein.

ThanksThanks 
Beitragsersteller
 22.01.2015, 13:42

Danke für die Antwort !

Die haben bereits ein Anwalt aber er kriegt es irgentwie nicht hin. Er wartet auf Abtwort nur.

Die werden wahrscheinlich ein anderer Anwalt einschalten.

Unterlagen hat er, das Problem ist bei denen nur die Aufenhaltsgestattung. Alles andere sollten die hinkriegen.

anjanni  22.01.2015, 14:34
@ThanksThanks

Es gibt in Deutschland nicht viele Anwälte, die sich wirklich mit Ausländerrecht auskennen. Da sollte man sich schon an einen Spezialisten wenden!

ObenLinks  22.01.2015, 14:46
@anjanni

Einfach mal googlen zum Thema Rechtsanwalt in deiner Stadt / Ausländerrecht.

Unabhängig davon benötigt er ein sog. "Ehefähigkeitszeugnis" aus seinem Heimatland.

Ist das Asylverfahren schon abschließend entschieden?

ThanksThanks 
Beitragsersteller
 22.01.2015, 13:47

Genau und wegen Ehefähigkeitszeugniss muss der Hinweis geändert werden, um eine ehefähigkeitszeugnis zu besorgen.