Vermessungskosten - Wer zahlt?
Guten Abend,
ich habe vor ein Grundstück zu verkaufen. Unglücklicherweise verläuft ein Teil meines Gartens darauf. Den Garten will ich so belassen, darum muss diese Stück vom Rest abgetrennt werden. Darum müsste vermessen und eine neue Grenze gezogen werden.
Es ist noch nichts offiziell gemacht, wir haben uns nur mündlich über einen Kaufpreis und darüber unterhalten wer die Kosten der Vermessung trägt (Ich).
Was wäre üblich?
5 Antworten
Grundlegend ist das frei verhandelbar.
Für den Käufer zählt ja faktisch der Gesamtpreis, der sich ja irgendwo aus Kaufpreis plus Vermessung zusammensetzt.
Da auf den Kaufpreis Grunderwerbssteuer anfällt (zwischen 3,5 bis 5% je nach Bundesland), könntet ihr quasi beide etwas sparen, wenn der Käufer die Kosten übernimmt und ihr im Gegenzug den Kaufpreis etwas senkt. Allerdings bringt das nicht wirklich eine nennenswerte Ersparnis.
Im Vertragsrecht kann man alles vereinbaren. Nur müssen sich beide Seiten einigen. Oft trägt auch der Erwerber die Kosten der Vermessung.
Selbstverstänlich tragen Sie die Vermessungskosten einer für ihre Interessen auszuparzellierenden Fläche, was übrigen so um die € 2.000 kosten dürfte. Der Käufer der Restfläche trägt die mit der Durchführung des Kaufvertages verbundenen Kosten und die Grunderwerbsteuer. Die Kosten der Lastenfreistellung des Grundvesitzes von nicht durch den Käufer zu übernehmenden Lasten gehen zu Ihren Lasten.
Die Preisgestaltung, die all´diese noch berücksichtigen kann, ist Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Käufer.
Der Auftraggeber bezahlt. Wer kann den Auftrag erteilen? Der Grundstückseigentümer.
ist üblich - die Kosten trägst du