steuererstattung auf anderes Konto, abtretungserklärung nötig?

3 Antworten

Wie die Abtretungserklärung aussehen muss und wie der Fall abläuft wurde ja schon erklärt.

Wenn man Schulden hat, und eine Pfändung vorhanden ist, und mal lässt sich Geld auf ein anderes Konto überweisen, damit es nicht gepfändet wird, dann nennt die Staatsanwaltschaft sowas "Vereiteln der Zwangsvollstreckung" und wir mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.

Wer sein Konto für sowas zur Verfügung stellt macht sich der Beihilfe strafbar und wird gleich bestraft.

Das Formular nennt sich "Abtretungsanzeige".

Gehe auf die Seite der für Dich zuständigen Oberfinanzdirektion. Bei mir wäre es Koblenz.

Dort musst Du möglicherweise die "Besitz- und Verkehrsteuerabteilung" suchen und dort die Formularübersicht.

Das ist dann möglicherweise die Gruppe "Allgemeine Vordrucke" Dort findest Du meist 2 unterschiedliche Varianten: Eine nur zum Ausdrucken und hinterher ausfüllen, und eine zum kompletten Ausfüllen am Bildschirm und danach aisdrucken.

Ein formloses Schreiben wird von den Finanzämtern wohl nicht anerkannt.

ein formloses Schreiben an das Finanzamt reicht völlig aus.

"die Steuererstattung aus der EkSt-Erklärung Kalenderjahr XX ist auf das Konto XX Kontoinhaber NN zu überweisen"

teekanne1980 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 13:53

Mein Mann hatte zuvor beim Finanzamt angerufen, diese sagten ihm das es einen Vordruck gäbe. Aber wenn ein formloser Brief reicht, dass wäre klasse!

Helmuthk  18.11.2013, 15:18
@teekanne1980

Das formlose Schreiben wird nicht anerkannt.

Auf dem Formular "Abtretungsanzeige" sind nämlich noch rechtliche Hinweise für den Abtretenden enthalten, und der Abtretende bestätigt mit seiner Unterschrift auch, dass er alles verstanden hat.

helmutgerke  18.11.2013, 16:57
@Helmuthk

wird offenbar unterschiedlich von den Finanzbehörden gehandhabt.

Helmuthk  18.11.2013, 18:14
@helmutgerke

Dann nenne mir bitte nur ein einziges Finanzamt, das Dein formloses Schreiben anerkannt hat.

Ich halte das für schlichtweg unmöglich!

Meandor  18.11.2013, 20:01
@Helmuthk

Die formlosen Schreiben werden (teilweise) wieder anerkannt. Ich weiß nicht genau was das Problem war, aber eine zeitlang erfolgten Erstattungen an fremde Konten überhaupt nur noch mit Abtretungserklärung. Zwischenzeitlich hat es sich wohl wieder gelockert.