Zählt Abitur als eine Erstausbildung?

7 Antworten

Schule zählt nie als Erstausbildung. Daher ist das Studium die erste Ausbildung und die Aufwendungen sind - noch - als Sonderausgaben anzusetzen. Da Sonderausgaben aber nie zu einem Verlustvortrag führen, wird eine gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Verlustes mit Wert 0 ergehen, die vorläufig ist. Bezüglich der Einstufung, ob es sich um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt, ist ein Verfahren anhängig, das aber noch nicht entschieden ist - daher die Vorläufigkeit. Aber Geld gibt es erstmal nicht; das Finanzamt erstattet keine Kosten, sondern nur zu viel bezahlte Steuern

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ist vollkommen wurscht, wie oft du die Schule gewechselt hast, um deinen Abschluss = Abitur zu erlangen. Es ist und bleibt Schule und keine "Erstausbildung" im Sinne des beruflichen Werdegangs.

und habe gehört, dass man als student eine Steuerklärung machen kann und so Geld zurück bekommen kann.

Geld (Steuern) kann nur zurück bekommen, wer welche(s) gezahlt hat. Das Finanzamt subventioniert dir nicht dein Studium.

Normalerweise zählt das Erststudium ja als Erstausbildung.

Oder die schulische oder betr. Ausbildung.

Zählt in meinem Fall das Abitur als Erstausbildung und somit das Studium als Zweitausbildung?

Nein das Abi zählt als Schulausbildung. Dein Studium ist eine Erstausbildung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Zahlst Du Steuern? Dann kannst Du evtl. Geld zurückbekommen.

Die Steuer kann aber nie weniger als 0,00 € betragen. Wenn Du keine Steuer zahlst, bekommst Du auch nichts zurück.

BurakLOL1 
Beitragsersteller
 14.10.2018, 22:31

ne das ist nicht ganz richtig. ich kann als student über eine steuererklärung ausgaben, die ich für das Studium tätige steuerlich geltend machen. So kann ich mir vom staat viel zurückholen. Die definition einer erst bzw zweitausbild ist hierbei jedoch wichtig. deswegen die frage

RobertLiebling  14.10.2018, 22:34
@BurakLOL1
 ausgaben, die ich für das Studium tätige steuerlich geltend machen

Ja, wenn Du arbeitest und Dir Lohnsteuer abgezogen wird. Diese Werbekosten reduzieren Dein steuerpflichtiges Einkommen. Aber sie reduzieren es nie weiter als auf Null.

kevin1905  15.10.2018, 03:22
@BurakLOL1
ich kann als student über eine steuererklärung ausgaben, die ich für das Studium tätige steuerlich geltend machen.

Richtig, nennt sich Verlustvortrag. Zurück gibt es trotzdem nichts. Nur für die Zukunft einen Betrag der verrechnet wird.

So kann ich mir vom staat viel zurückholen.

Nein. Du kannst maximal zurück bekommen, was du gezahlt hast.

Die definition einer erst bzw zweitausbild ist hierbei jedoch wichtig.

Nicht wirklich.

§ 9 Abs. 6 ist wahrscheinlich verfassungswidrig. Daher gehen die Finanzbehörden hier hin und erkennen bereits die Kosten der Erstausbildung als Werbungsosten an.

Abi ist keine Ausbildung. Das zählt nur als Schul(aus)bildung.