Wie Leasingvertrag widerrufen? Und wie funktioniert das mit E Auto Prämie?
Hallo zusammen,
mein Onkel hat mich gestern gebeten seinen Leasingvertrag zu prüfen.. Er hat am 16.03.22 einen Leasingvertrag bei einem Opel Händler unterschrieben. Der Grund waren zum einen die übertriebenen Spritpreise der Letzen Wochen.. Und zum anderen die Panikmache im TV wegen Ölembargo und co... Nun sinken die Benzinpreise täglich um bis zu 3 cent je Liter.. Jetzt fragt er sich ob er sich falsch entschieden hat..
Ich möchte ihm die richtigen Tipps geben damit er sich richtig entscheiden kann.. Darum frag ich euch...
Meine 1 Frage: Im Leasingvertrag steht unter Außerordentliche Kündigungsrechte: Der LN kann den Leasingvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen..
Wie begründet man einen wichtigen Grund??? Und welche folgen hat es wenn man von einem Vertrag zurück treten möchte ??? (Auto ist noch nicht gebaut dauert noch 1 Jahr bis zur Auslieferung).
Meine 2 Frage:
Im Leasingvertrag steht Leasingsonderzahlung 6000 Euro auf Seite 1...Ein paar Seiten weiter steht Überweisung zur Abholung 6995,00 Euro.. Es sind 1774 Euro Nachlass und 3570 Euro Herstelleranteil zur Umweltprämie aufgeführt also insgesamt 5344 Euro.. Der Preis des Wagens beträgt 35.385 Euro nach Abzug wären das Anschaffungspreis 30.045,00 Euro.. Jedoch nichts von einer Staatlichen Förderung mit der man im März 2023 rechnen kann..
Was ist der staatliche Betrag in Euro im März 2023 ???
Wird dieser Betrag direkt vom Kaufpreis abgezogen oder wie läuft das ab???
Für mich ist das auch ein bisschen "undurchsichtig" das ganze..
5 Antworten
Ich versuch's mal.
Als Sonderzahlung wird gerne die aktuelle Prämie von 6.000 € eingesetzt. Die ist vom Leasingnehmer vorzustrecken und er erhält sie ca. 8 Wochen nach der Anmeldung des Fahrzeugs vom BAFA auf sein Konto überwiesen. Die 995 € wird die Bereitstellungsgebühr sein. Sie ist in jedem Fall auch zu zahlen.
Für die volle Prämie muss die Leasingdauer mindestens 24 Monate betragen.
Wie hoch die Prämie ab 2023 ist, weiß noch niemand. Man spricht wieder vom reduzierten Satz in Höhe von 3.000 €. Es ist aber auch im Gespräch, dass statt des Zulassungsdatums dann das Bestelldatum maßgeblich sein könnte.
Die 1.774 € Nachlass sind für das Verfahren uninteressant. Der Herstelleranteil in Höhe von 3.570 € muss auf der Rechnung vermerkt sein.
Üblicherweise ist die Widerrufsfrist bei Leasingverträgen 14 Tage.
Du bist ja gut informiert
- Woraus genau schließt du das?
- Ich selbst bin Volljurist [https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%A4higung_zum_Richteramt], war in der Vergangenheit als Rechtsanwalt berufstätig und halte die dir erteilte Auskunft für falsch.
- Ich empfehle dir fachkundigen anwaltlichen Rat. Der ist zwar entgeltlich, hat aber den Vorteil, verbindlicher zu sein als eine "schnell mal eben & kostenlos im Netz erteilten Auskunft" von irgend jemand, über dessen professionelle Qualifikation nix bekannt ist.
Nein, die Regierung hat aktuell ja große Baustellen und es ist wohl noch nichts beschlossen.
- ?
- Die bisher gestellten Fragen lassen diesen Schluss nicht zu. An einer Korrektur meiner Antwort bin ich trotzdem interessiert.
- Eine schlüssige Antwort, statt dem Verweis auf die kostenpflichtige Beratung durch einen "Kollegen", wäre für den Fragesteller evtl. hilfreicher, außer der Anwalt arbeitet mit einer rechtssicheren Kristallkugel und kann künftige Entscheidungen bereits erkennen.
Wichtiger Grund, Beispiel:
Ein wichtiger Grund für den Leasingnehmer liegt beispielsweise vor, wenn der Leasinggeber ihm das Fahrzeug nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch überlasst.
—> es gibt keine Rechtsgrundlage aktuell für eine solche Kündigung.
Die Innovationsprämie wird ab 1.1.23 wegfallen. Das bedeutet kein doppelter Unweltbonus mehr.
Die staatlichen Zuschüsse laufen Ende 2022 aus. Somit entfällt die Zahlung der Umweltprämie. Weiterhin wird sie nur gewährt, wenn das Fahrzeug in 2022 zulgelassen wird!
Ich glaube das ist falsch, soweit ich weiß entfällt der DOPPELTE Zuschlag.
Reine E-Autos bekommen mit Umweltbonus und Innovationsprämie bis Ende 2022 damit eine Förderung von bis zu 9000 Euro,Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6750 Euro . Ab 2023 bis Ende 2025 soll es dann wieder nur den einfachen Bundesanteil (Umweltbonus) geben.
Egal, ob gekauft oder geleast: Entscheidend für die Frage, wie viel Geld man vom Staat bekommt, ist das Datum der Zulassung und der Zeitpunkt der Antragsstellung. Der Antrag auf die Förderung kann von Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereinen erst nach der Zulassung gestellt werden.
Nun wäre das Procedere wohl geklärt.
Wiederrufen geht noch, findet der Verkäufer nur nicht so schön weil er sich Mühe gegeben hat und jetzt wieder Arbeit damit hat.
Das mit der Prämie läuft so ab, dass er erstmal die 6.000€ anzahlen muss und diese bekommt er dann zurück wenn das Auto ausgeliefert wurde und der Antrag genehmigt worden ist.
Bei einem Leasingvertrag hat dein Onkel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. dafür muss er auch gar keinen Grund angeben.
Beim nächsten Vertrag sollte dein Onkel sich vielleicht vorher mal etwas genauer informieren was er da so überhaupt unterschreibt.
Du bist ja gut informiert.. Danke... Bis wann man mit einer Entscheidung des reduzierten Satzes in höhe von 3000 Euro rechnen kann ist dir nicht bekannt oder???