falsche Abbuchungen 1&1 - außerordentliche Kündigung
Hallo Zusammen,
ich hoffe, dass mir jemand, mit mehr juristischen Kenntnissen als ich, eine detailliertere Frage zu einer möglichen außerordentlichen Kündigung beantworten kann.
Das besonders korrekte Unternehmen 1&1 bucht seit neuesten unregelmäßig monatlich € 4,99, für eine von mir nie beauftragte und mittlerweile ausdrücklich widersprochene Internetoption, ab.
Bei der ersten telefonischen Reklamation wurde mir ausdrücklich die Rückbuchung dieses Betrags zugesichert. Nachdem erneut eine falsche Abbuchung durchgeführt wurde, musste ich beim genauen durchgehen der Rechnungen und Abbuchungen feststellen, dass eine Rückbuchung nie stattfand.
Grundsätzlich bin ICH der Meinung, dass mir ein monatliches Überprüfen der Rechnungen und das anschließende betteln um Rückbuchung (das nie durchgeführt wird) nicht zumutbar ist.
Ist also eine außerordentliche Kündigung rechtlich haltbar?
Die Einzugsermächtigung kann ich nicht rückgängig machen, da nach den AGB der 1&1 dann 1&1 ein Grund für eine außerordentliche Kündigung hätte und ich dann 75% der Gebühren bis Vertragsende zu zahlen hätte.
Ich finde auch das Vorgehen von 1&1 bezüglich der strafrechtlicher Gesetzgebung als sehr fragwürdig.
Als juristischer Laie grenzt das Verhalten für mich an Diebstahl.
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Du kannst eine Einzugsermächtigung vielleicht nicht rückgägnig machen (ob diese Klausel überhaupt vor einem Gericht bestand hätte ist fraglich), aber du kannst bei deiner Bank Lastschriftabbuchungen mindestens 8 Wochen danach noch zurückbuchen. Teilweise sogar länger.
Rechtsberatung ist hier bei GuteFrage.net verboten! Mit Strafrecht hat das überhaupt nichts zu tun. Wenn, dann läuft das unter Zivilrecht/Vertragsrecht. Dazu kannst du z. B. auf www.frag-einen-anwalt.de einen Anwalt befragen. Das kostet Minimum 25,- Euro. Die Frage ist aber: Lohnt sich das für einen Betrag von 4,99 Euro? Ein Anwalt lohnt sich meiner Meinung nach erst ab Sachen ab 500,- Euro aufwärts.
Grundsätzlich gilt: Rechnungen sind sofort zu prüfen wenn man sie erhält. Kontobewegungen sollte man mind. 1 pro Wochen überprüfen!
das Rückbuchen geht schlecht, da die Einzugsermächtigung bei 1 &1 Vertragsbestandteil ist. Aber du könntest die Rechnung immer schriftlich beanstanden, und die entsprechende Internet OPtion kündigen, laß dir den EIngang der Kü#ndigung schriftlich bestätigen. und dann sieh weiter.