Wie lange Sachen von Ex aufbewahren
Ca. Ende Februar hab ich mich von meinem Exfreund getrennt, da er mich betrogen hat. Er ist mit meinem Geld und meinem Auto damals in ein Bordell gefahren. (Nebenbei bemerkt schuldet er mir jetzt noch 1000 EUR) Er war nur mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet, und seitdem stehen seine Sachen noch bei mir rum. Den Termin hat er schon etliche Male verschoben. Nicht nur aus Platzgründen (es ist ziemlich viel), sondern auch da mich die ganze Sache psychisch fertig macht, hab ich ihm selber ne Frist gesetzt, bis wann er sich die Sachen holen soll (waren ca. 3 Wochen Frist). Das hat er nicht ernst genommen, bis heute nicht geholt. Droht mir aber, falls ich was entsorge. Darf ich rechtlich gesehen jetzt seine Sachen entsorgen? Gibts da eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht? Bitte spart euch Ratschläge, wie "Schick sie ihm per Post nach" oder ähnliches. Er wohnt derzeit nicht nur mehrere 100km weit weg, sondern es handelt sich teilweise um schwere Möbelstücke und ca. 15 volle Umzugskarton. Vielen Dank für eure Antworten!
8 Antworten
Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, bleibt Dir nichts anderes übrig, als zum Anwalt zu gehen, der ihm eine letzte Frist setzt mit der Ankündigung, dass nach Ablauf derselben alle Sachen auf seine Kosten entsorgt werden. Das Entsorgungsunternehmen schickt ihm dann die Rechnung, notfalls musst Du dafür in Vorlage treten und alles (auch die Kohle, die er Dir noch schuldet) einklagen. Hat er keine Verwandten in der Nähe, wo Du den Krempel notfalls hinbringen lässt???
Anwalt oder Müll Entsorgung, aber dann kommt er dir vielleicht wieder mit ein Anwalt.
Darf ich rechtlich gesehen jetzt seine Sachen entsorgen?
Nein, darfst Du nicht.
Gibts da eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht?
Weiß nicht.
Da er Dir noch Geld schuldet, frag doch mal für ganz wenig Geld bei:
frag-einen-anwalt.de
um Rat, bezüglich der Sachen und des Geldes.
Ist doch super!
Klär das per Einschreiben oder Anwalt, und dann Ebay und Ebay Kleinanzeigen (die Möbel an Selbstabholer) Dann hast Du die Kohle bestimmt locker raus.... :-))
www.frag-einen-anwalt.de (ab 25,- Euro pro Frage). Oder du gehst persönlich zu einem Anwalt, damit dieser ein Schreiben an deinen Ex aufsetzt und zur Abholung auffordert. Dabei kann dir der Anwalt dann auch gleich rechtsverbindich sagen, wie lange du die Sachen aufbewahren musst. Anwälte müssen rechtssichere Auskünfte geben - sie haften dafür.
Anders würde ich es nicht machen. Und einfach so wegwerfen kannst du sie auch nicht.
Falls du dir keinen Anwalt leisten kannst, sende deinem Ex ein Einschreiben und fordere ihn letztmalig auf. Das Einschreiben ist später dein Beweis (den Beleg von der Post mind. 5 Jahre aufheben), dass du dein bestes versucht hast.
Nachtrag: Sage dem Anwalt auch, dass dir dein Ex 1000,- Euro schuldet (das musst du übrigens schriftlich beweisen können!). Dann wird er dir sagen können, ob du die Sachen verkaufen und das Geld behalten kannst.