Wie lange kann mich das Amtsgericht bei bewilligter Prozesskostenhilfe überprüfen?

1 Antwort

http://www.iww.de/ak/regress/pkh-und-vkh-verantwortung-im-nachpruefungsverfahren-neue-wege-haftungsfaelle-zu-vermeiden-f81480

Nach § 120a Abs. 1 S. 4 ZPO kann eine Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen bis zu vier Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung oder sonstiger Verfahrensbeendigung erfolgen.

Stella74213 
Beitragsersteller
 17.05.2018, 07:28

Vielen Dank