Wie lange kann man auf einer öffentlichen Straße parken ohne das Auto zu bewegen?

10 Antworten

So lange das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet ist, wird es schwierig, etwas dagegen zu unternehmen.

Wäre am Fahrzeug großflächig Werbung angebracht, würde dies dann über einen so langen Zeitraum dort stehen, könnte man dem Eigentümer möglicher-weise unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes vorwerfen. Genauso, wenn er das Fahrzeug zwecks Verkauf so lange dort stehen lässt. Beides scheint aber wohl nicht der Fall zu sein.

STAYLISBOMBA 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 17:25

Das was er macht ist Schikane mehr nicht es ist damals schon so gewesen wenn ich weg gefahren bin von dem Parkplatz ist er 2 Minuten drauf da gewesen und Parkte dort es ist ein blödes Getue es hat nicht mit TÜV und abstellt Zeit oder sonst was zu tun ich hätte überhaupt gar kein Problem damit wenn er kein Auto mehr fahren könnte oder sonst was aber es ist nur Dummes Getue von ihm Hauptsach er steht mit seinem Auto da und die anderen müssen 100 Meter weiter weg parken

Gut rechtlich kann man da nichts tun ist jetzt schon mal klar danke

solange das ein öffentlicher Parkplatz ist und keine Beschränkung; kann der Wagen sogar bis zum Sankt-Nimmerleinstag da stehen. 

Voraussetzung ist; Angemeldet und TÜV

Bis der TÜV abgelaufen ist oder an der Stelle nachträglich ein Parkverbot angeordnet wird.

STAYLISBOMBA 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 17:16

Sowas ist behindert nur weil das Auto angemeldet ist und TÜV hat kann er damit veranstalten was er möchte oder was ?? Was los mit dieser Welt ?

Vielleicht gehst du die Sache ja falsch an?

Wie wäre es, wenn du ihn mal nett ansprichst, und ihm sagst das dir aufgefallen ist, dass er das Auto wohl nicht nutz. Und ob er sich vorstellen kann, in anbetracht der Parknot, sein Auto vielleicht ein paar 100 Meter weiter weg zu parken, wo die Parknot nicht so groß ist.

LG

Bauigel

Hallo STAYLISBOMBA

Da kannst Du leider nichts gegen sagen. Wenn dort keine Einschränkungen sind, muss er alle 2 Jahre zum TÜV, mehr nicht. Allerdings muss man regelmäßig nachsehen, das dort kein Parkverbot angekündigt wird. Angemeldet muss das KFZ auch sein.