Auto Monate lang parken vor Hecke!

10 Antworten

Also bei uns ist es so, dass auch der Gehweg zum Eigentum gehört. Sofern das bei dir auch so ist, kannst Du Ihn abschleppen lassen.

Ansonsten mach keine unüberlegten Aktivitäten wie Steine, Nägel etc.

Ansonsten einfach einen Netten Brief schreiben, dass wenn er es nicht umlässt Du einen Rechtsbeistand aufsuchst wegen Schadenersatz.

Ein bekannter hat es auch schon durchgebracht, dass auf seinem Gehweg nicht mehr geparkt werden darf (beim Straßenbauamt) wegen Behinderung

Eichbaum1963  29.04.2014, 18:54

Der Gehweg gehört mit zum Eigentum? Naja - kommt wohl darauf an... obwohl ich mir das kaum vorstellen kann.

Ein bekannter hat es auch schon durchgebracht, dass auf seinem Gehweg nicht mehr geparkt werden darf (beim Straßenbauamt) wegen Behinderung

Was will der denn da durchgebracht haben? Denn lt. StVO darf auf dem Gehweg sowieso nicht gepark werden - es sei denn dies ist durch Zeichen ausdrücklich erlaubt.

karesake  29.04.2014, 20:39
@Eichbaum1963

Doch, wir haben beim Bau sogar den Gehweg bauen müssen, da auf dem Grundstück vorher keiner vorhanden war (stand ein uraltes haus früher) wir könnten den gehweh sogar absperren ;)

Eichbaum1963  29.04.2014, 20:55
@karesake

Aber im Prinzip ist der Gehweg öffentlich benutzbar?

Und wie ist das mit Schadenersatz durch das Fahrzeug geht die Hecke ja kaputt

Solange es sich bei diesem Parkplatz um eine Fläche des öffentlichen Straßenverkehrs handelt und das Parken dort grundsätzlich erlaubt ist, wirst Du vermutlich wenig tun können.

Da es sich um öffentlichen Straßenraum handelt, kannst Du da eigentlich nichts ausrichten. Ein zugelassenes Kfz kann am Straßenrand beliebig lange geparkt werden, sofern dadurch keine Verkehrsbeeinträchtigungen entstehen.

siggibayr  30.04.2014, 13:52

Wenn du nachweisen kannst, dass das geparkte Fahrzeug nicht als Verkehrsmittel benutzt wird, liegt kein Parken im Sinne von § 12 StVO vor, sondern ein Abstellen, welches als Sondernutzung unzulässig ist (nachzulesen in Bay VM77, 17, BVG MDR 60, 533 und Verkehrsblatt 70, 351). Ein zeitlich unbefristetes Parken ist also nur zulässig, wenn das zugelassene Fahrzeug tatsächlich auch als Verkehrsmittel benutzt wird. Davon wird aber nicht ausgegangen, wenn das Fahrzeug nur abgestellt wird, da kein anderer Stellplatz zur Verfügung steht und nur wegen des Abstellens im öffentlichen Verkehrsraum auch zugelassen ist.

Solang das kein Privatparkplatz ist oder keine begrenzte Parkzeit vorgeschrieben ist, wirst du da nicht viel machen können. Es ist sein gutes Recht dort zu Parken.