verliert man den Familienzuschlag bei Trennung Scheidung als Beamter und ab wann?
Hallo eine wichtige Frage: meine Frau will die Scheidung und ich bin ausgezogen. Verliere ich jetzt als Beamter den Familienzuschlag als Verheirateter mit 4 Kinder (sind ca. 800€) oder verliere ich diesen Zuschlag erst mit Rechtskraft der Scheidung in 1. Jahr. Ich muss mich ja jetzt ummelden und dann wohnen wir ja nicht mehr zusammen. Für mich ist das wichtig, da sich ja der Trennungsunterhalt aus dem Nettoeinkommen berechnet. Wir sind ja ab jetzt keine zusammen wohnende Familie mehr!
4 Antworten
das erste jahr ist doch das trennungsjahr... danach vielleicht schon frag dein anwalt!
Du bekommst ihn bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils- solange du rechtlich verheiratet bist.
Ein Beamter verliert nicht nur den Familienzuschlag.
Die Pensionsansprüche der Ehezeit wird zu 50/50 % mit dem einkommen der Ehefrau verrechnet.
Die Frist fängt am 1, des auf den Scheidungsántrag fallenden Monats.
Ende genau umgekehrt.
Trennungsjahr beachten.
Hatte die Ehefrau kein Sozialversicherungspflichtiges Einkommen werden 50% der Ehezeit der Frau zugerechnet.
Sonnst wenn die Ehefrau xy ´ während der Ehezeit an Rentenanspr.
und der Mann yx während der Ehezeit, werden beide Summern zusammengezält : 2 für jedes Rentenkonto.
Auf jeden fall einen Familienanwalt .
Die Berechnung macht ein Familienrichter beim Amtsgericht.
Mit freundl. Gruß
Bley 1914
Ja, aber immer was auf der
Steuerkarte steht.
Deine Frau kann das als Unterhalt anmelden, oder wo die Kinder sind.
kann jedoch auch geändert werde.
Beim Umzug muss das EWMA , vom Ausweis auch die Kinder werden
da oft nachgefragt wo die Wohnen.
MfG
Bley 1914
Du bist sicherlich Experte. Könntest du da auch die Frage des Fragestellers beantworten? Wäre super!
könnte mir vorstellen, dass der Teil Familienzuschlag den Du für Deine frau bekommst wegfällt der vater bleibst du ja immer noch mit anderen worten wirst du nicht alles verlieren
frage bei der Familienstelle deines Arbeitgebers nach die können dir auskunft geben