Wie lange ist man der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die drei Jahre laufen ab dem Datum der Rechtskraft. Das Urteil wurde zum 22.01.2010 rechtskräftig, daher unterliegst du den Bewährungsauflagen bis zum 22.01.2013. Das hätte dir aber dein Bewährungshelfer auch sagen können. Allerdings wirst du bei Ablauf der Bewährungsfrist nochmal gesondert vom Gericht informiert.

Die Bewährung ist dann beendet, wenn du vom Gericht eine entsprechende Bestätigung bekommen hast. Bis zu dieser Bestätigung hast du alle Auflagen aus der Bewährung zu erfüllen.

Sofern die Unterstellungszeit nicht gesondert festgelegt wurde, beträgt sie ebenfalls 3 Jahre. Sie kann vom Gericht im Nachhinein auch verkürzt werden, wenn der Bewährungshelfer gar nicht notwendig ist.

DIe Kontaktpflicht beschränkt sich selbstverständlich nur auf die Dauer der Bewährungszeit. Am 21.1.2013 kann Dir keiner mehr was, wenn Du dann nicht mehr beim Bewährungshelfer auftauchst. Wobei der 21.1.13 das falsche Datum ist - die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft des Urteils, nicht mit dem Urteilstag.