Wie lange habe ich nach Gerichtsurteil Zeit das Geld zu zahlen?

11 Antworten

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Steht das nicht drin ?

Hasenfuss 
Beitragsersteller
 21.12.2009, 16:51

Nein ,steht nur da das der Betrag an die Gegenseite zu überweisen ist.

cinderella666  21.12.2009, 16:54
@Hasenfuss

Dann Zahlungsziel sofort binnen 2 Wochen, wenn es keine anderen Vereinarungen gibt

Hasenfuss 
Beitragsersteller
 21.12.2009, 16:57
@cinderella666

Ich weiß ja gar nicht die Bankverbindung weder von der Gegenseite pesönlich noch von deren Anwalt ! Was nun ?

user1439  21.12.2009, 17:00
@Hasenfuss

Das glaubt Dir sicher niemand

Hasenfuss 
Beitragsersteller
 21.12.2009, 17:08
@user1439

Vom Anfang bis zum bitteren Ende hat das ca 1Jahr und 3 Monate gedauert bis das Gericht es hin bekommen hat .Ich weiß garnicht was nun aktuell ist bei der Gegenseite.

user1439  21.12.2009, 17:10
@Hasenfuss

Aber die Gegenseite kennst Du ???

Hasenfuss 
Beitragsersteller
 21.12.2009, 17:17
@user1439

Ich kenn die Gegenseite und auch die Zahlungsmoral dieser Gegenseite. Ein ehemaliger Mieter der seine Miete gezahlt hat wann er wollte , mal am 18. mal am 9. mal am 20 . des Monats. Ich habe mir die Finger wund geschrieben.Doch er hat mich richtig versucht zu schickanieren. Laut Mietvertrag war der 3. Werktag vereinbart , doch dieser Mensch hatte sich nie an das gehalten. Nun frage ich mich wie lange kann ich mir Zeit lassen und was kann mir weiter passieren wenn ich später zahle oder in Raten ?

user1439  21.12.2009, 17:26
@Hasenfuss

Deine gekränkte Eitelkeit solltest Du mit Dir selbst austragen - das Gericht hat doch entschieden, wenn Du damit nicht eibig bist, gibt es die nächste Instanz

Hasenfuss 
Beitragsersteller
 21.12.2009, 17:32
@user1439

Sicher hat das Gericht entschieden , da bin ich auch sehr froh. Mich wundert nur bei aller Gründlichkeit der Behörden warum ohne Zahlungszeitraum ohne aktuelle Bankverbindung . Ich weigere mich ja auch nicht zu zahlen. Trotzdem danke für alle Antworten und ein schönes Weihnachtsfest.

hallo @all,

sorry aber hier wird so ein Mist geschrieben, dass sich die Balken biegen. noch mal für alle! Gerichtsurteile beinhalten keine Zahlungsziele. die hat der der Schuldner nämlich bereits fruchtlos verstreichen lassen.

Derartige Urtele sind in der regel vorläufig vollstreckbar. Der gläubiger wird sich schon melden.

@hasenfuss,

Du hast mehrere Schriftsätze der gegenpartei. Bankverbindung des Anwalts und auch das geschäftszeichen dürften erkennbar sein. Also zahl die Kohle und höre auf, Dich rauszureden. Du hattest lange genug Zeit, die bankverbindung herauszufinden.

Hasenfuss 
Beitragsersteller
 22.12.2009, 08:47

ja,danke das genau wird hier geschrieben. Und Sie mitten drin !

Lies mal, was Dir mitgeteilt wird. Das steht alles in dem Schreiben, das Du bekommen hast oder noch bekommen wirst. Ansonsten frag Deinen Anwalt, der kennt sich aus.

kommt drauf an welche Kosten Du meinst, Gerichtskosten werden Dir im gesonderten Brief mitgeteilt, meist Zahlungsziel 2 Wochen ... Urteil Geldstrafe mus im Urteil stehen ...

Gebührenbescheid von Gerichtskasse = Zahlungsziel steht drauf!!! Zumeist binnen 7-14 Tagen. Ansonsten ans Urteil halten!