Vollstreckungsbescheid bekommen, wohin überweisen?
Muss ich das Geld an denn Antragsteller zahlen oder an den Prozessbevollmächtigten ??
4 Antworten
Auf dem Vollstreckungsbescheid sollte der zuständige Gerichtsvollzieher drauf stehen. Ruf da an oder geh kurz vorbei und klär das ab, wenn du zahlen kannst und willst.
Sorry, du hast recht, aber das zuständige Gericht steht drauf, dan kann mann dann nachfragen. Nach der Zwischenantwort vom Fragesteller gehe ich aber inzwischen davon aus, daß er entweder ein Inkassoschreiben oder eine Mahnung erhalten hat.
Hab an Paypal die Hauptforderung überwiesen
Steht da nicht nur Paypal und ein inkassobüro
Grundsätzlich an den Prozessbevollmächtigten. Solltest Du dennoch an den Antragsteller zahlen, obwohl ein Prozessbevollmächtigter angeführt ist, so ist dies unschädlich, kann aber ggf. zu etwas Bürokratie führen. Dazu kann es kommen, wenn der Gläubiger den PB nicht über die Erledigung der Sache informiert und letzterer auf seinem Konto keinen Geldeingang feststellt und dann die Zwangsvollstreckung über einen Gerichtsvollzieher einleitet. Du würdest dann dem GV den Einzahlungsnachweis vorlegen (Vollstreckungshindernis §775 ZPO) und müßtest die (relativ geringen) Gebühren für den GV bezahlen.
Am besten also an den PB überweisen.
Beides möglich.
Bei der Überweisung angeben, wie zu verrechnen ist, sonst gilt § 367 Abs. 1 BGB.
ich kann die Frage nicht wirklich beantworten, mangels Erfahrungen mit sowas.
Aber ich bin sicher, es steht in dem Bescheid. Also - wer lesen kann ist im Vorteil !
Hallo Stadewaeldchen,
auf keinem Vollstreckungsbescheid der Welt steht der zuständige Gerichtsvollzieher.