Unterschied zwischen Schulgesetz und Schulordnung?
Ein Freund von mir meinte das in der Thüringer Schulordnung steht das Wochenende, Feiertage und Ferien von Hausaufgaben freizuhalten sind. Muss eine staatliche Schule dies befolgen? Was wenn es ein Lehrer nicht macht?
5 Antworten
das Wochenende, Feiertage und Ferien von Hausaufgaben freizuhalten sind
dieser Passus steht auch in den Schulgesetzen anderer Bundesländer.
Wobei man sich auch klar machen muss, was das bedeutet:
Hausaufgaben von Freitag auf Montag: nicht erlaubt // von Donnerstag auf Montag oder von Freitag auf Dienstag: erlaubt
ähnlich sieht´s über die Ferien aus: vom letzten Schultag auf den 1. ersten Schultag nach den Ferien: nicht erlaubt, auf den 2. Schultag nach den Ferien wäre es wieder mit dem Schulgesetz konform...
Zunächst: Nach Paragraph 38 Abs. 3 Nr. 3 ThürSchulG beschließt die Schulkonferenz die Hausordnung der Schule. Somit kann eine Schulordnung nur für eine Schule gelten. Dass das von dir Beschriebene darin enthalten soll, wage ich zu bezweifeln und wäre auch nicht umsetzbar, da dies nicht von der Gesetzesnorm erfasst ist.
Das Schulgesetz wurde vom Landesparlament beschlossen. Ist also den legislativen Regelungen nach der Landesverfassung unterworfen gewesen.
Eine Schulordnung darf nur aufgrund des Schulgesetzes erlassen werden. Hat aber rechtlich nur geringfügigen Charakter und soll eher ein Ausdruck der selbstverwaltenen Schule darstellen.
Ein Rechtstext, der mit der Bezeichnung "...gesetz" erlassen worden ist, ist in Deutschland (im Bund und in den Ländern) ein förmliches Gesetz, das von einem Parlament beschlossen worden ist. Das Thüringer Schulgesetz hat der Landtag von Thüringen beschlossen.
Rechtstexte, die auf "...ordnung" enden, können verschiedene Ursprünge haben. Meistens sind dies Rechtsverordnungen, aber nicht immer. Die "Zivilprozessordnung" ist zum Beispiel keine Rechtsverordnung, sondern ein Gesetz.
Rechtsverordnungen können erlassen werden, wenn ein Gesetz dies in einem Paragrafen vorsieht. Diesen Paragrafen nennt man Ermächtigungsgrundlage. Aus der Ermächtigungsgrundlage geht hervor, wer die Rechtverordnung erlassen darf, welches genauere Thema sie haben darf, und welcher Zweck mit ihr verfolgt werden darf.
Die Thüringer Schulordnung ist eine Rechtsverordnung, die auf Grund des Thüringer Schulgesetzes vom Thüringer Kultusministerium erlassen worden ist. Das sieht man an ihrem Einleitungssatz (hier: http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/d1p/page/bsthueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=2&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SchulOTH1994pELS&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint).
Ob eine Vorschrift in einem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung steht, ist für ihre Geltung zunächst unerheblich. Eine Rolle spielt dies nur, wenn die Rechtsverordnung einem Gesetz widerspricht oder über die gesetzliche Ermächtigung hinausgeht. Dann geht das Gesetz vor.
Widerspricht eine Rechtsverordnung aber keinem Gesetz, gilt das, was in ihr festgelegt ist, für alle, die betroffen sind.
Auch für Lehrer einer öffentlichen Schule gelten diese Bestimmungen in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich. Ein Gymnasiallehrer muss sich natürlich nicht an spezielle Vorschriften für Grundschulen halten.
Eine andere Frage ist, was geschieht, wenn sich jemand nicht daran hält. Es kann nicht jeder jeden darauf verklagen, dass er sich an alle Gesetze hält. Verstöße von Lehrern gegen Schulordnungen werden normalerweise organisatorisch oder beamtenrechtlich behandelt. Von einer freundlichen Ermahnung von Vorgesetzten bis zu förmlichen beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren ist da alles denkbar.
Etwas anderes gilt, wenn ein Verstoß den Status eines Schülers betrifft (Versetzung in die nächste Klasse, Abschlussnoten, Schulpflicht, Ausschluss vom Unterricht usw.). Dann kann der Schüler dies in einem Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls von Verwaltungsgerichten überprüfen lassen.
Schulgesetz = Offizielle, überall geltende, allgemeine Richtlinien
Schulordnung = Individulle, von der Schule aufgestellte Richtlininen
Wenn sich ein Lehrer nicht an das Gesetzt oder die Ordnung hält, kannst du damit zum Direktor gehen.
Schau ins entsprechende Gesetz: http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1230.pdf
Und in die entsprechende Verordnung: http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1245.pdf
Da dürftest Du die Antworten auf Deine Fragen finden. ;-)