Hallo, folgender Sachverhalt:
- Wegen einem Platten wurde das Firmenfahrzeug meines Arbeitgebers im November 2018 um ca. 1:45 Uhr („Tatzeitpunkt“-Nachweis über elektronisches Fahrtenbuch) am Seitenstreifen einer Bundesstrasse abgestellt.
- Um 2:40 Uhr (fast 1 Stunde später) hat ein ziviler Bundespolizisten eine Person im Auto sitzen sehen bzw. mich nachher neben dem Auto stehen sehen. (laut „Sachverhaltsschilderung“ des Zeugen). Die Frage ob ich Hilfe benötige, habe ich verneint. Aufgrund meiner Alkoholisierung hat er seine Kollegen von der Landespolizei telefonisch informiert. Ich bin währenddessen nach Hause gegangen.
- Um ca. 3:15 Uhr haben mich 4 Polizeibeamte in meinem Haus „besucht“. Ich habe die Beamten nicht in meine Wohnung gelassen, mein Mieter hat sie rein gelassen.
- Mir wurde der Tatvorwurf „Trunkenheit am Steuer“ eröffnet, aber ich wurde nicht über meine Rechte belehrt. Meine Wohnung (auch mein Kühlschrank) und ich wurden durchsucht ohne meine Einwilligung (Beweis private Videos).
- Ich wurde dann gegen 3:30 Uhr mit auf die Wache genommen, dort wurde mir um 3:45 Uhr eine Blutprobe entnommen.
- Mein Führerschein wurde Beschlagnahmt (nach telefonischer Rücksprache mit Staatsanwalt).
- Am 23.12.2018 habe ich vom Amtsgericht eine Schreiben bekommen, das gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und der Führerschein Beschlagnahmt bleibt (Wert 1,89 Promille).
- Akteneinsicht wurde am 22.11.2017 angefordert und am 16.02.2018 hat mein Anwalt die Akten zur Einsicht erhalten. Ich habe über den Anwalt eine Beschuldigtenaussage an die Staatsanwaltschaft schicken lassen, in der ich angegeben habe, das nicht ich sondern mein Bruder das Fahrzeug geführt bzw. abgestellt hat, weil er mich Heim fahren wollte. Der Zeuge (Bundespolizist) und Staatsanwaltschaft gehen von einem „Unfall“ aus. Es wurden aber weder Personen verletzt noch ein Sachschaden verursacht.
- Im März 2018 wurde das Begleitstoffgutachten nachgereich.
- Am 11.4.2018 wurde durch den Anwalt Stellung zum Gutachten vom 28.2.2018 genommen. 1. Ich bin nicht gefahren! 2.Tatzeitpunkt nicht 2:40 Uhr sondern nachweislich 1:45 Uhr letzte Fahrt (Fahrtenbuch). 3. Laut Gutachten wurde eine Blutprobe vom 24.04.2017 verwendet. Also 5 Monate vor der angeblichen Trunkenheitsfahrt. (Fehler des Gutachters?) 4. laut Gutachten kann ein "Teil"-Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden 5. Aufforderung zur Einstellung des Verfahrens und Rückgabe des Führerscheins
Wie ist die Tendenz? Wird das Verfahren eingestellt oder kommt es zur Verhandlung?
Was kann man tun um das Verfahren zu beschleunigen?
Habe ich als „Vertriebler/Aussendienst“ Schadenersatzansprüche wegen entgangenen Provisionen? Ich habe kein Gehalt. Ich "lebe" von den Provisionen!
Gibt es eine Frist, bis wann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wegen Hausdurchsuchung, fehlender Belehrung… stellen kann? Privaten Videos als Beweismittel?
DANKE
Hey danke für deine ausführliche antwort. Also wird von der StA jetzt wohl in diesem Jahr keine endscheidung mehr getroffen ob es einen HB oder Anklage gibt?