Wie lange darf meine Frau wärend der Trennung in meinem Haus Wohnen.
Das Trennungsjahr ist jetzt vorbei. ich wohne bereits seit einem Jahr bei meinem Bruder. Ich bin der alleinige Eigentümer. Strom und Gas werden von meiner Frau bezahlt. Die restlichen Nebenkosten trage ich. Genauso wie die Abzahlung des Hauses. Meine Frau bewohnt das Haus mit meinen beiden Volljährigen Kindern, beide befinden sich in einer Ausbildung. Die Scheidung ist eingereicht. Meine Frau stimmt der Scheidung nicht zu.
3 Antworten
Wenn du der alleinige Eigentümer des Hauses bist verstehe ich nicht warum du dich aus deinem Haus vertreiben lässt? Dann liegt es an deiner Frau die Sachen zu packen und zu gehen. Wenn sie sich weigert würde ich ihr die Sachen vor die Tür stellen und die Schlösser austauschen. Solltest du vorhaben deine Frau weiterhin drin wohnen zu lassen und über eventuelle Betriebskosten bzw. Mietzahlungen nachdenkst würde ich mich dringend vorher anwaltlich beraten lassen. Wenn sich deine Frau weigert in die Scheidung einzuwilligen verlängert sich praktisch das "Trennungsjahr" von einem Jahr auf 3 Jahre. Nach Ablauf dieser drei Jahre kann die Scheidung durchgeführt werden auch wenn sie sich deine Frau dagegen wehrt.
Hallo Desmond2, es gibt kein "Hausrecht", daß es der Noch-Gattin gestattet, daß sie automatisch im Eigenheim wohnen bleiben kann. Wenn Du der alleinige Eigentümer bist, kannst DU entscheiden, wer in Deinem Haus wohnt. Ausnahme wäre es, wenn das Gericht, verfügt, daß Deine Noch-Ehefrau im Haus wohnen bleiben kann. Du kannst sie also jederzeit dazu zwingen, daß sie mit den Kindern auszieht und sich ne Wohnung sucht. Aber da Deine Kinder, die mom. noch in Ausbildung sind, bei ihr wohnen, würde ich mir eine "Zwangsmaßnahme" gut überlegen, es sei denn, Du ziehst ins Haus ein und die Kinder können dann bei Dir wohnen. Solang sie noch im Haus wohnt, würde ich auf jeden Fall Miete und die Nebenkosten von ihr verlangen. Als Mieterin hat Deine Ex aber mit der Abzahlung des Kredites nichts zu tun. Du bist ja Eigentümer.
lieber desmond,
wenn das haus dir gehört kannst du darin wohnen und du kannst bestimmen wer darin wohnt. aber da deine beiden kinder darin wohnen wär es verantwortungsvoll wenn du deine frau ( bald ex frau) nicht verklagst, da deine kinder sich in der ausbildung befinden und die hilfe sicher benötigen, aber ich würde miete verlangen und nebenkostenabrechnungen auf deine frau ex frau verteilen. wie gesagt du bist der alleinige besitzer und du hast das recht an deine haus
DaveyJr