Wie lange darf ein Werbeanhänger auf einem öffentlichen Parkplatz stehen?
Ich habe mir neulich einen Werbeanhänger für mein Unternehmen zugelegt. Nun möchte ich diesen auf einem öffentlichen Parkplatz in Hamburg abstellen. Wie lange darf dieser unbewegt bleiben, bevor ich den Standort wecheseln muss?
5 Antworten
Innerhalb von Ortschaften gilt § 12 Abs. 3 b StVO - also max 14 Tage. Manche Gemeinden verbieten es ganz.
Außerhalb von Ortschaften ist es nach § 33 Abs. 1 StVO ganz verboten im öffentlichen Raum. Auf privaten Grünstücken gilbt das Baurecht, ist es auch meist verboten, auch wenn es viele dennoch tun.
siehst du deshalb nimmt man eine ape von piaggio,die gilt als kraftfahrzeug und kann solang wie erlaubt geparkt werden und unterliegt nicht den vorschriften die für anhänger gelten
Nach § 12 Abs. 3 b StVO darf ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.
ein Werbeanhänger fällt unter Sondernutzung und das Parken muss von der Kommune entsprechend genehmigt werden,
Es gibt ein Hamburger Wegegesetz. Danach sind Werbeanhänger am Straßenrand verboten, oder benötigen eine Sondergenehmigung.