Darf man ein Fahrrad auf einen gebührenpflichtigen Parkplatz abstellen?

7 Antworten

Könnte ein Verstoß gegen § 12 Abs. 6 StVO sein.

Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Könnte Probleme geben. Die Parkplätze sind für Kraftfahrzeuge oder sogar nur für Personenkraftwagen. Müsste man prüfen ob es eine rechtliche Definiton eines Parkplatzes gibt und was die kommunale Satzung, bzw. die AGB des Parkplatzbetreibers sagen.

Die missbräuchliche Verwendung wäre bestimmt nicht strafbar, aber denkbar wäre eine Nötigung.

kevin1905  04.07.2018, 14:45

Nötigung wäre ein Straftatbestand.

Meandor  04.07.2018, 16:02
@kevin1905

Richtig, eine Nötigung wäre nur denkbar, man müsste aber viel konstruieren um dahin zu kommen. Wenn man mit seinem Fahrrad absichtlich den Parkplatz blockiert um damit jemand bestimmten zu ärgern... Aber wenn man da wirklich nur sein Fahrrad abstellen will...

Nein. Öffentliche Parkplätze gehören zum öffentlichen Verkehrsraum.

 §12 der StVO regelt das Halten und Parken

§12 (6) Es ist platzsparend zu parken.

Welchen Sinn sollte das haben? Hast du zu viel Geld? Willst du Autofahrer ärgern?

Fahrräder (ausgenommen Kinderfahrräder) sind Fahrzeuge gem. § 2 StVO und nehmen damit am Verkehr teil.

Die Vorschriften zum Parken und Halten gem. § 12 StVO gilt für Fahrzeuge.

Grundsätzlich darf man sein Rad auch auf einen Pkw-Parkplatz stellen; aber es gibt Einschränkungen:

Es gilt der Grundsatz § 12 (6) StVO = platzsparend zu parken

Ein Fahrrad würde also nicht platzsparend mitten auf einem Parkplatz geparkt (z. B. 4 Fahrräder dagegen schon eher)

Zudem gilt generell § 1 StVO - und dieser besagt in Absatz 2:

"(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Da ein Fahrrad aber grundsätzlich überall geparkt werden darf, gäbe es i. d. R. immer eine Möglichkeit es abzustellen, ohne daß Autofahrer dabei gehindert werden, die Parkfläche zu nutzen.

Daraus kann man ableiten, daß das Abstellen eines einzelnen Fahrrades auf einem Parkplatz nicht zulässig ist, sofern kein anderes Fahrzeug dort noch entsprechend geparkt werden könnte.