Wie lange darf ein defektes Auto vor der Tür stehen?
Habe folgendes Problem. Mein Auto springt nicht mehr und steht ordnungsgemäß mit 2 Rädern auf dem Bordstein. Ich behindere keine Ausfahrt oder sonstiges. (Steht seit ein paar Wochen) Nun bekam ich einen Zettel mit .. Das die Parkplätze hier Mangelware sind und das es laut Auskunft Ordnungsamt untersagt wäre, wochenlang Fahrzeuge, die nicht mehr benutzt werden abzustellen.
Ob die Person mit dem Ordnungsamt gesprochen hat oder nicht weiß ich nicht. Da ich aber Steuern bezahle und es bei der Versicherung gemeldet ist wie sieht die Rechtslage wirklich aus.
Das Auto lasse ich abschleppen.
6 Antworten
Das ist völlig richtig. Das sind Parkplätze und keine Dauerstellplätze. Dafür gibt es beim nächsten Schrotthändler Abstellmöglichkeiten. Da zahlst du aber Standgebühren.
Nein 1hoss43, du solltest mal genauer nachschauen anstatt einfach mal etwas als Blödsinn zu deklarieren. Ein nicht fahrbereites Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen zu "parken" ist kein Parken im Sinn des Gesetzes, sondern ein Abstellen. Damit stellt es eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums dar.
So, und da ich noch etwas gekramt habe und habe Folgendes in einem Forum zu Rechtsfragen gelesen:
>>>> Nicht im öffenlichen Verkehrsraum inkl. öffentlicher Parkplätze, da es sich um eine straßenrechtlich unzulässige Sondernutzung handeln würde. Der öffentliche Verkehrsraum ist "zum Verkehr" gewidmet (vgl. Gemeingebrauchsdefinition der jew. Landesstraßengesetze), worunter das Parken auch nur als zeitweise angesehen wird. Das längere "Einrichten" auf einem Parkplatz ohne die Intension der kurzfristig wieder erstreben Teilnahme am Straßenverkehr ist daher nicht zulässig. <<<
Also: Selbst wenn die Kiste noch fahrtüchtig wäre (was sie ist und somit der Fall EINDEUTIG ist!), gibt es Argumente gegen eine solche Nutzung. Aber es geht hier ums Abstellen, damit eindeutig Sondernutzung.
Ersetze: "was sie ist und somit der Fall EINDEUTIG ist" durch: "was sie nicht ist und somit der Fall EINDEUTIG ist".
dantes, Du hast schon recht, aber wenn es momentan nicht anspringt, könnte er es wohl morgen reparieren und wieder nutzen. Das merkt von außen keiner und vorübergehende Startschwierigkeiten würde ich nicht als nicht fahrbereit und somit als Sondernutzung deklarieren. Nur der Nachbar hat den Defekt wohl spitz bekommen und wollte schon immer, dass der Wagen weg kommt oder wo anders parkt.
Du musst keinen Widerspruch schreiben (wie roterhahn meint), denn - so hab ich das verstanden - den Zettel hat wohl ein lieber Nachbar geschrieben (Ordnungsämter schreiben keine längeren Briefe, die hängen gleich Verwarngelder dran). Aber mir ist auch aufgefallen, dass Du meinst, "ordnungsgemäß" mit 2 Rädern auf dem Bordstein zu stehen. Das ist verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich durch Bodenmarkierung und P-Schild erlaubt. sonst hätte ich keine Bedenken, so lange stehen zu bleiben, so lange da ein Kennzeichen mit TÜV dran ist.
Wenn der Parkplatz nur stundenweise genutzt werden darf, dann muß der Wagen weg. Der Wagen steht mit 2 Rädern auf dem Bordstein, das darf er nicht. Ist der Parkplatz unbegrenzt nutzbar und ein öffentlicher, dann kannst Du solange stehenbleiben, bis Du damit zum TÜV mußt.
Mach Dir nicht ins Hemd! Du darfst Dein Auto dort stehen lassen, solange der TÜV gültig und das Auto angemeldet ist! Es kann keiner von Dir verlangen, daß Du einmal täglich um den Block fährst, nur um zu zeigen, daß Du das Auto bewegst! Was Du wann mit dem Auto machst, geht andere nichts an!
Nein, siehe unten.
waren striche auf den reifen und am boden
wenn nein schreib nen wiederspruch und sag du fährst mindestens einmal in der woche mit dem wagen 14 tage darf er stehen
Das ist völliger Blödsinn! Solange der TÜV an dem Auto gültig und das Auto angemeldet ist, kann es da stehen bleiben, solange der Eigentümer es für richtig hält!