Wie lange darf ein Auto auf einem Autobahnparkplatz parken?

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So lange, bis der TÜV abgelaufen ist. Sonst gibt es dort keine Parkzeitbegrenzung.

Parken ist Gmeingebrauch und überall erlaubt und darf nur durch § 1, 12 und 13 StVO eingeschränkt werden. Als Gemeingebrauch gilt das Abstellen zugelassener betriebsfähiger Fahrzeuge.  Entscheidend für die Frage, ob Gemeingebrauch vorliegt oder Sondernutzung ist der Zweck der Parkplatzbenutzung. Überwiegt der Verkehrszweck, so liegt Gemeingebrauch vor und kann nicht beanstandet werden. Unzulässig abgestellt ist ein Fahrzeug dann, wenn das Fahrzeug praktisch nicht als Verkehrsmittel benutzt wird. Wenn das Fahrzeug also längere Zeit unbenutzt rumsteht, dann parkt es nicht mehr im Sinne von § 12 StVO, sondern es liegt Sondernutzung i.S. des Bundesfernstraßengesetzes vor. Also, Parken bis der TÜV abläuft  ist keine richtige Antwort.

Solange du willst es sei denn Es ist eine Zeitliche begrenzung angegeben.