Parken auf Autobahnraststätte

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In der Regel gibt's ja keine Parkschein- oder Parkscheibenregelung. Daher kannst Du - zumindest theoretisch - so lange parken, wie Du willst. In der Praxis darfst Du zumindest so lange stehen, wie es für eine Erholung / Weiterfahrt notwendig ist. Bist Du also 10 Std. gefahren und brauchst dringend Erholung / Schlaf, darfst Du durchaus mind. 24 Std. dort stehen.

 

bis der TÜV abgelaufen ist

ereste  07.05.2011, 22:57

(kein Witz, das war ernst gemeint)