Wie lange (darf) die Antwort des Anwalts der Gegenseite auf Schreiben meines Anwaltes maximal dauern?
Gegenstand der Konversation ist ein im Grunde recht einfacher Sachverhalt in Fragen der Unterhaltsregelung. Das warten der Gegenseitenantwort zog sich letztens gar 4 Wochen hin. Und nun - nach einem neuerlichen Schreiben meines Anwalts an die Gegenseite warte ich bereits schon wieder fast 2 Wochen. Eine Fristsetzung befand sich im Schreiben meines Anwalts bislang nicht. Gibt es evtl. "Erfahrungswerte", wie lange eine Antwort der Gegenseite maximal dauern "darf"? Oder evtl. eine rechtlich feststehende Dauer, ohne dass mein Anwalt jedesmal eine Frist angeben müßte? Zumindest in der Weise, dass die Gegenseite wenigstens irgendeine Art Statusinfo an meinen Anwalt gibt. Sei es auch nur, dass die schreiben, dass "sie an der Sache dran sind" oder so...
4 Antworten
Die Antwort darf so lange dauern, wie Du und Dein Anwalt das mit sich machen lassen... eine gesetzliche Frist gibt es nicht.
Es gibt keinerlei Pflicht, dass Dir die Gegenseite überhaupt eine Antwort gibt.
Die können auch einfach die Verhandlung abwarten.
Hallo.
Ich habe fast alles erlebt, von 3 Tagen bis zu 6 Monate .
Wenn ich angerufen habe hieß es "in Arbeit".
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland.
Bley 1914
lass deinen anwalt bitte seine arbeit machen.
der regelt das schon in deinem interesse... dafür zahlst du ihn....