Wie lange bleiben Einträge im Schuldnerverzeichnis erhalten?
Hallo!
Ich wurde 2013 aufgefordert, eine Vermögensauskunft zu leisten. Dieser Forderung bin ich nicht nachgekommen.
Nun habe ich einen Eintrag im Schuldnervzeichnis. Wie lange bleibt dieser erhalten? Da meine finanzielle Situation wieder besser ist, frage ich mich nun, was ich tun muss, um diesen Eintrag wieder entfernen zu lassen?
2 Antworten
unter www.vollstreckungsportal.de der gemeinsamen Länder kann sich jeder kostenlos zur Einsicht seiner Daten registrieren. Nach der Registrierung bekommt ihr einen PIN per Brief-Post zugeschickt .
Im Schuldnerverzeichnis bei Gericht werden Einträge nur vom Gerichtsvollzieher vorgenommen, Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und z.b offene Zahlung wie Mahnbescheid usw. Gezahlte Forderungen bleiben 3 Jahre bestehen, jedoch können diese vorzeitig gelöscht werden. Einfach die Quittung der Zahlung + Bestätigung des Gläubiger oder Gerichtsvollzieher an das zentrale Mahngericht des zuständigen Bundesland z.b RLP zentrales Mahngericht Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24 senden und die Einträge werden innerhalb von 14 Tagen kostenfrei gelöscht. Damit ist auch die Löschung aus der Schufa einbezogen wenn die Eintragung aufgrund des Schuldnerverzeichnis in der Schufa vermerkt wurde.
Schufa Einträge die direkt an die Schufa gemeldet wurden z.b von einem Anwalt- oder Inkassobüro sind von dieser Regelung leider nicht einbezogen.
Wenn man die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat, wird dies ins Schuldnerverzeichnis eingetragen (882c ZPO). Die Eintragung bleibt 3 Jahre (gerechnet ab der Eintragungsanordnung) dort verzeichnet, dann wird sie von Amts wegen gelöscht. Sie wird aber schon vorher gelöscht, wenn der Gläubiger vollständig bezahlt wurde und dies dem zentralen Vollstreckungsgericht nachgewiesen worden ist (882e ZPO).
Wo das zentrale Vollstreckungsgericht ist bzw. welches Gericht diese Funktion wahrnimmt, kann man beim nächsten Amtsgericht erfragen. - Ganz nebenbei: In die Schufa wurde das wahrscheinlich auch eingetragen.
Du fragst dich, was du jetzt tun solltest? Na ja, erstmal Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen und mit ihm übereinkommen, wie du die Schulden (falls noch vorhanden) begleichen könntest. Das Löschen an sich nützt dir wenig. Der Gäubiger kennt natürlich die 3-Jahresfrist und wird dann erneut einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft stellen, und danach wieder, und danach wieder, und danach...
...und da wiehert 'mal wieder der Amtsschimmel :) - Du hast ja noch das Aktenzeichen der damalige Ladung. Du könntest z.B. einen freundlichen (!) Brief an den Präsidenten des Vollstreckungsgerichts schreiben, mit der Bitte um Löschung deines Eintrags + Quittungen/Bestätigung des Gläubigers, weil die zugrundeliegende Forderung beglichen/erloschen ist.
Quittungen/Bestätigung natürlich als Fotokopien, keine Originale. Und gleich um eine Bestätigung der Löschung für die Schufa bitten.
Hallo!
Vielen Dank für Deine Antwort!
Die Schulden sind bereits beglichen. Das Problem ist, der zuständige Gerichtsvollzieher ist nicht mehr tätig und als ich mich an das Gericht wand blieben die Anfragen ohne Erfolg... Man wusste schlicht nicht mehr, wer nun für die Fälle zuständig ist.....