Soll ich auf den Brief der Agentur für Arbeit reagieren?
Ich habe vor 2 Wochen einen Brief bekommen in dem steht dass ich über 600€ an die Agentur für Arbeit bezahlen soll. Angeblich habe ich 2013 schon 3 Mahnungen erhalten, wovon weder ich noch meine Eltern etwas wissen. Die Forderung stammt von Ende 2012 Anfang 2013 und ich habe keine Ahnung was das sein könnte... Vllt könnt ihr mir ja etwas helfen...
7 Antworten
Hi, JuleRain,
erst einmal Kopf hoch, und die Angelegenheit sachlich angehen.
Zunächst solltest du gegen die Forderung Widerspruch einlegen (Postweg, per Einschreiben). Zweckdienlich wäre, wenn du deinem Widerspruch eine Kopie der AA-Forderung beilegst, so lassen sich diesbezügliche Irritationen vermeiden. Die Einspruchsfrist liegt m. W. bei einem Monat, was du noch abklären musst.
Da das AA eine Forderung geltend macht, liegt auch die Beweispflicht beim AA. Lass dir also alle Unterlagen, auf welchen die Forderung basiert, als Kopie zusenden. Bei Erhalt solltest du gründlich prüfen, ob die Forderung nicht doch gerechtfertigt sein könnte, denn mit weiteren Schritten würden ggf. zusätzliche Kosten auf dich zukommen, die erheblich sein können.
Wenn die Forderungen unbegründet sind, wird sich dies herausstellen.
Behördenpost sollte generell ernst genommen werden. Im Schriftwechsel wäre der Postweg (per Einschreiben) zu bevorzugen, so kann bewiesen werden, dass du z. B. die Einhaltung von Fristen gewahrt hast. Anzuraten bleibt, auch mit der Ausfertigung zweckdienlicher Kopien nicht übertrieben sparsam zu sein.
Wenn noch Fragen offen sind, kannst du dich gern nochmal melden. Viel Erfolg und liebe Grüße, PicaPica.
Das sollte im Brief stehen.
Wenn du nicht reagierst, steht als nächstes der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Wenn du den schon immer mal kennenlernen wolltest, solltest du den Brief ignorieren. Ansonsten würde ich mich da mal melden....
1 Du must an das amt wenden du kanst auch eine Koie von den angbelichen mahnungen verlangen aber wichtieg ist das du schnell handelnst notfals auch mit einem anwalt sonst sthet der gerichtsvollziher vor der tür.
2 Überlege mal ob du überhaupt in diesem zeitraum leistungen bezogen hast wen nicht ist es wahrscheinlich eine verweckslung.
Zb wen du wieder mit dem arbeiten anfängts must du aufpaseen mit dem ersten lohn wen der nämlich am ultimo kommt und nicht am ersten des folgemonats mus sogar hartz 4 komplet zurückgezhalt werden.
Wenn dies ein Bescheid ist solltest du in Widerspruch gehen.
Ansonsten wird das Dingen bestandskräftig und vollstreckbar.
Anwalt einschalten und die Sache klären.
Könnte ein Fake sein.
Ansonsten einfach mal Fragen, was du angeblich bezahlen musst.
Rechtsangelegenheiten klärt man auch nicht am Telefon. Verschwendete Lebenszeit.
das ist es ja... ich habe da schon mehrmals angerufen, manchmal mehr als 20 min in der Warteschleife gehangen und niemand ist ran gegangen