Soll ich auf den Brief der Agentur für Arbeit reagieren?

7 Antworten

Hi, JuleRain,

erst einmal Kopf hoch, und die Angelegenheit sachlich angehen. 

Zunächst solltest du gegen die Forderung Widerspruch einlegen (Postweg, per Einschreiben). Zweckdienlich wäre, wenn du deinem Widerspruch eine Kopie der AA-Forderung beilegst, so lassen sich diesbezügliche Irritationen vermeiden. Die Einspruchsfrist liegt m. W. bei einem Monat, was du noch abklären musst.

Da das AA eine Forderung geltend macht, liegt auch die Beweispflicht beim AA. Lass dir also alle Unterlagen, auf welchen die Forderung basiert, als Kopie zusenden. Bei Erhalt solltest du gründlich prüfen, ob die Forderung nicht doch gerechtfertigt sein könnte, denn mit weiteren Schritten würden ggf. zusätzliche Kosten auf dich zukommen, die erheblich sein können.

Wenn die Forderungen unbegründet sind, wird sich dies herausstellen.

Behördenpost sollte generell ernst genommen werden. Im Schriftwechsel wäre der Postweg (per Einschreiben) zu bevorzugen, so kann bewiesen werden, dass du z. B. die Einhaltung von Fristen gewahrt hast. Anzuraten bleibt, auch mit der Ausfertigung zweckdienlicher Kopien nicht übertrieben sparsam zu sein.

Wenn noch Fragen offen sind, kannst du dich gern nochmal melden. Viel Erfolg und liebe Grüße, PicaPica.

 

Das sollte im Brief stehen.

Wenn du nicht reagierst, steht als nächstes der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Wenn du den schon immer mal kennenlernen wolltest, solltest du den Brief ignorieren. Ansonsten würde ich mich da mal melden....

1 Du must an das amt wenden du kanst auch eine Koie von den angbelichen mahnungen verlangen  aber wichtieg ist das du schnell handelnst notfals auch mit einem anwalt  sonst sthet der gerichtsvollziher vor der tür.

2 Überlege mal ob du überhaupt in diesem zeitraum leistungen bezogen hast wen nicht  ist es wahrscheinlich eine verweckslung.

Zb wen du  wieder mit dem arbeiten anfängts must du aufpaseen mit dem ersten lohn wen der nämlich am ultimo kommt und nicht am ersten des  folgemonats mus sogar hartz 4  komplet zurückgezhalt werden.

Wenn dies ein Bescheid ist solltest du in Widerspruch gehen.

Ansonsten wird das Dingen bestandskräftig und vollstreckbar.

Anwalt einschalten und die Sache klären.

Könnte ein Fake sein.

Ansonsten einfach mal Fragen, was du angeblich bezahlen musst.

JuleRain 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 15:44

das ist es ja... ich habe da schon mehrmals angerufen, manchmal mehr als 20 min in der Warteschleife gehangen und niemand ist ran gegangen

kevin1905  02.11.2016, 17:16
@JuleRain

Rechtsangelegenheiten klärt man auch nicht am Telefon. Verschwendete Lebenszeit.