Wie lange auf Austauschgerät warten?
Hallo,
ich hatte eine weiße Ps4 mit Garantieverlängerung gekauft. Das Gerät ist kaputt gegangen und ich habe es am 02.03.2016 meinem Händler gegeben. Durch Versicherung bekomme ich jetzt ein Austauschgerät. Da Sony keine weißen Geräte mehr hat, muss ich eine schwarze nehmen oder lange auf eine weiße warten, oder ich nehme 196€, da die Ps4 jetzt so viel wert ist. Ich habe am 12.04.2016 meinem Händler gesagt ich bin mit einer schwarzen einverstanden(bin ich zwar nicht, aber da ich nicht mehr warten will nehme ich einfach) und mir wurde gesagt, dass das Austauschgerät in paar Tagen kommt. Es sind jetzt also 9 Tage her und ich habe immer noch keine Nachricht vom Fachhändler bekommen. Gibt es gesetzlich eine Möglichkeit, dass ich den Kaufpreis von meiner Ps4 zurück bekomme oder gleich eine neue? Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Also 9 Tage sind noch nichts. Zudem... solange Du keine Frist setzt kann der Händler sich so lange Zeit lassen, wie er will.
Du müsstest ihm eine angemessene Frist setzen. Was angemessen ist, ist individuell. Bei so einem Austausch dürften 2-4 Wochen angemessen sein.
Ich würde nun warten, bis 2 Wochen rum sind. Hast Du bis dahin nichts gehört, kannst Du nachfragen und ihm eine Frist von weiteren 2 Wochen setzen.
Die Frist musst Du geben um später andere Möglichkeiten nutzen zu können.
Den Kaufpreis kannst du generell nicht mehr bekommen, sondern maximal den Zeitwert.
Ob Du nun nur Anspruch auf ein gebrauchtes Tauschgerät hast oder auf ein Neugerät, liegt an den Garantiebedingungen. Natürlich kann der Händler zur Wahrung der Frist auch jeder Zeit eine neue Konsole geben, auch wenn Du nur einen Anspruch auf eine gebrauchte hast.
Allerdings muss das der Händler nicht tun.
Den einzigen Rechtsanspruch den Du einklagen kannst ist die Aushändigung des geplanten Austauschgerätes oder Erstattung des Zeitwertes inkl. ggf. Schadensersatz (Kosten die Du hattest im Rahmen dessen, z.B. Fahrkosten zum Händler, Telefonkosten für das Nachfragen usw.).
Wichtig: Die Frist... entweder schriftlich oder wenn mündlich im Beisein von Zeugen. Mündlich ohne Zeugen wäre es zwar auch gültig, aber Du kannst es nachher nicht beweisen wenn der Händler sagt, das hättest Du nie gemacht.