Wie läuft mein Aufenthaltstitel nach Heirat mit einem EU Bürger?
Hallo ich (Japanerin) und mein spanischer Freund werden im September heiraten und wollen beide weiter in Deutschland bleiben. Ich aufenthalte in Deutschland seit 4 Jahren als Studentin und in Oktober läuft mein Aufenthaltstitel ab. Nach unserem Heirat werde ich beim Ausländeramt eine Verlängerung meinem Aufenthaltserlaubnis beantragen. Meine Frage ist, als was ich beantragen soll. Als Ehepartner einem EU Bürger oder wieder als Studentin? Wer entscheidet das? Wie ist die Vorauszetzung vom Arbeitserlaubnis ? Der Antrag einer Verlängerung als ausländische Student ist jedesmal kompliziert und kriege ich nur 1 bis 2 jährige Verlängerung und daher kostet viel. Ich weiß nicht ob das als Ehepartner vom EU Bürger einfacher läuft. Vielleicht ist es auch problematisch, dass mein Freund kein Deutscher ist? Ich würde das nächste Mal weniger komplizierten Prozess nehmen. Mein Freund verdient nicht ganz viel aber arbeitet Vollzeit. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
2 Antworten
Wenn du einen Spanier (freizügigkeitsberechtigt) heiratest und in Deutschland wohnst, genießt du Freizügigkeit nach dem FreizügG/EU. Du brauchst dann keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Du solltest dich dennoch bei der Ausländerbehörde melden, damit man dir eine Freizügigkeitsbescheiningung ausstellen kann. Die Freizügigkeitsbescheinigung dient dazu, anderen zu beweisen, dass du als Nicht-EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis brauchst.
Nein. Als Ehefrau eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers hast du die gleichen Rechte wie dein Ehemann. Du musst der Ausländerbehörde lediglich deine Ehe nachweisen.
Liese doch mal im FreizügG/EU nach, besonders die Paragraphen 2 und 3.
https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/index.html#BJNR198600004BJNE000100000
Alle meine japanische bekannte, deren Ehepartner Deutsche sind haben keine Freuzügigkeitsbescheinigung sondern einen Aufenthaltstitel.Ich habe woanders gelesen dass es seit 2013 keine Freizügigkeitsbescheinigung gibt. Aber Danke, die Seite vom FreizügG/E ist sehr hilfreich.
Alle meine japanische bekannte, deren Ehepartner Deutsche sind haben keine Freuzügigkeitsbescheinigung
Das entspricht geltendem Recht. Die Ehepartner von Deutschen beziehen sich nicht auf die Freizügigkeit der EU.
Es gibt tatsächlich eine Ungleichbehandlung; der Ehepartner eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers braucht keine Aufenthaltserlaubnis, der Ehepartner eines Deutschen braucht eine Aufenthaltserlaubnis.
Zusatz: ich hab mich nochmal schlau gemacht. Muss meine Gesetzbücher wohl auf den neuesten Stand bringen. Es stimmt, die Freizügigkeitsbescheinigung wurde abgeschafft. Da sie nur eine deklaratorische Funktion hatte, ändert das aber nichts an der Rechtslage, dass ein Ehegatte eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers keine AE benötigt.
Weder Aufenthaltserlaubnis noch Freizügigkeitsbescheinigung?Was kriege ich dann beim Ausländeramt? Ich muss unbedingt etwas haben um in Deutschland zu bleiben denn ich habe keinen Aufenthaltstitel für Spanien weil ich nicht in Spanien angemeldet bin.
Verstehe ich jetzt nicht. Du willst doch in Deutschland leben, nicht in Spanien.
Gehe doch zur ALB und frage dort nach. Vielleicht stellen sie dir unbürokratisch eine Bescheinigung aus. Oder du hast grundsätzlich die Heiratsurkunde danei.
Ich habe jetzt einen Termin nach dem Heiraten im September für die Verlängerung dem Aufenthaltstitel gekriegt. Laut E Mail von der Ausländerbehörde kann ich sowohl als Studentin als auch als Angehörige eines EU Bürgers beantragen. Daher muss ich doch entweder einen Finanzierungsnachweis von meinem Eltern oder Letzte 3 Einkommensnachweise meinem Freund zeigen. Als ich vor einem Jahr eine Verlängerung beantragt habe, haben sie mir außer Heiratsurkunde und Einkommensnachweise dem Ehemann ganz gleiche Unterlagen verlangt. Also, ich brauche immer einen Aufenthaltserlaubnis wenn ich in Deutschland bleiben will und ich kann mir vorstellen dass dieser Termin auch bürokratisch durchgeführt wird wie das letzte Mal.
Das ist eine komplizierte frage und eine verlässliche antwort wirst du hier mit Sicherheit nicht bekommen.
Am besten einen Anwalt fragen oder einen Jurastudenten an deiner Uni fragen. Auch gibt es Jura foren wo anwälte gegen eine aufwandsentschädigung solche fragen beantworten
Aber ich kann mir nicht vorstellen das du große probleme haben wirst sofern alles richtig beantragt wird.
Das ist eine komplizierte frage und eine verlässliche antwort wirst du hier mit Sicherheit nicht bekommen.
Das ist eine einfach zu beantwortende Frage. Eine verlässliche Antwort ist mit Sicherheit zu bekommen.
Vielen Dank für deine Antwort! Brauche ich für eine Freizügugigkeitsbescheinigung nur unsere Ehe? Oder gibts noch mehre Bedingung ?Zum Beispiel muss ich durch Kontoabzüge, dem Arbeitsvertrag und Lohnzetteln von meinem Freund unseren Lebensunterhalt nachweisen?