Aufenthaltsverlängerung auch ohne Arbeit?

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Wenn er Arbeitslos wird, verliert er nicht das Aufenthaltsrecht... denn lt. Gesetz:::

(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn

  1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat

(3) Wenn der Lebensunterhalt des Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Unterhaltsleistungen aus eigenen Mitteln des Ausländers gesichert ist und dieser eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt, ist dem Ehegatten abweichend von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 ebenfalls eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.

(4) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch steht der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 4 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nicht vorliegen.

Hi. Also ich kenne jemanden die hat gar keine arbeit, lebt seit mehr als 10 Jahren vom Staat, und muss vom Amt aus zu einem Sprachkurs. Und wenn sie die Deutsch prüfungen besteht, dann bekommmt sie einen längeren Aufenthaltstitel.

Hoffe hat dir geholfen. LG

omri86 
Beitragsersteller
 22.11.2013, 09:58

ja danke für eure Antworten, ich habe ihm das gerade mit geteilt und er meinte ich soll nach fragen weil auf ihm der § 31 abs.1 2 4 fällt und er sich noch unsicher anhört am Telefon.

soweit ich weiß, ist es kein Problem bei ALG I, aber ein großes Problem, wenn nach Harz IV (ALG II) fallen sollte