Wie kündige ich einen (Lekker-) Strom Vertrag nach der Widerspruchsfrist?

6 Antworten

Hallo featherstar,

aus dem Vertrag kommst du, ohne unverhätlnismäßig großen Aufwand, sicher erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit wieder raus (siehe Peppie85).

Woraus resultiert denn die Differenz? Beinhaltet der gewählte Tarif einen Neukundenbonus?

Wenn ja, tröstet es dich vielleicht, dass du mit der Endabrechnung ja doch einiges erstattet bekommen solltest. Dies eingerechnet, ist der neue Tarif vielleicht doch günstiger?!

Ist dem so, rate ich dazu, den Vertrag zu erfüllen. Ansonsten wirken alle Nachteile aus den AGB, was dich letztlich am schlechtesten stellt.

Bei mit Bonus kombinierten Tarifen ist dies oft der Fall. Der Kunde finanziert den Boni zum größten Teil vor. Da dieser ja auch wegfallen kann, wird er bei der Berechnung des Abschlages nicht einbezogen. Um die laufenden Fixkosten zu senken, deshalb ungeeignet.

Noch ein Hinweis: Sind eventuell weniger Zahlungen geplant (11 statt 12 + Endabrechnung oder 12 + Abrechnung )?

Unterschiedliche Mengen an Raten bedingen ggf. höhere Einzelzahlungen. In der Summe kann es dennoch passen. Solches wird oft übersehen. Auch von mir. :(

Alles Gute!

hsb

wird schwer, es sei denn du kannst irgendwie nachweisen, dass man dich beim Vertragsabschluss objektiv belogen hat....

lg, Anna

an sonsten heißt es mal den Schaden zu berechnen. vergleiche den Preis den du bei deinem derzeitigen anbieter gehabt hättest mit Lekker strom, und schau wie groß die differenz ist.

ich gehe von einem efffektiven Schaden im Bereich von 100, maximal 200 euro aus. alleine gegen Lecker anwaltlich vorzugehen, dürfte warscheinlich teurer werden.

lg, Anna

Versuchs doch mal damit das man dir vorsetzlich falsche daten und kosten genant hat damit du den vertrag unterschreibst .(nur wen das so war).Wen du deine daten ordnungsgemäß angegeben hast und dir trotzdem gesagt wurde du würdes weniger zahlen liegt vorsetzlicher betrug vor und du kanst deswegen kündiegen rede aber trotzdem mal mit dem verbraucherschutz und gehe zum anwalt sowas ist meistens kein einzelfall.

Am 14.08.2013 abgeschlossen und jetzt erst das erste Mal abgebucht ? Wann begann denn der Vertrag ? Und für welche Laufzeit wurde der abgeschlossen ? Widerspruchsfristen laufen eigentlich 14 Tage nach Vertragsabschluss ab,

Was steht dazu in den AGB ?

Feste Abnahmemenge vereinbart oder doch nur Vorauszahlung, welche nach dem Abrechnungsjahr verrechnet wird?