Wie komme ich aus einem Staffelmietvertrag früher heraus?
Mein Freund und ich haben am 27.01.2018 einen Staffelmietvertrag, mit einer Staffelung von 4 Jahren, zum 01.03.2018 abgeschlossen.
Bevor wir den Vertrag unterschrieben haben, fragten wir die Maklerin, ob wir nun 4 Jahre an diesen Vertrag gebunden sind oder können wir mit einhalten einer 3 monatigen Kündigungsfrist auch kündigen. Sie sagte zu uns oton, dass die Staffelmiete nichts mit der Kündigung zu tun hat, sondern nur, dass eben der Betrag für die nächsten Jahre festgelegt ist. Naja jetzt ist es soweit, wir würden gerne zum 01.10.18 kündigen, mit einhalten der 3 Monatsfrist. Da bei uns Nachwuchs ansteht und wir uns dann diese Wohnung einfach nicht mehr leisten können. Kann mir jemand helfen, bin am verzweifeln!! Soll ich zum Anwalt? Müssen wir uns jetzt Verschulden?
7 Antworten
Wenn kein Kündigungsverzicht vereinbart ist könnt ihr aktuell zum 31.12.2018 kündigen.
Also noch mal in den Vertrag schauen. Bei Staffelmietverträgen wäre ein Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit nicht ungewöhnlich.
Sollte tatsächlich einer vereinbart sein bitte mal den exakten Wortlaut wie er im Vertrag steht einstellen.
Du kannst jetzt frühestens zum 31. Dezember 2018 kündigen. Dabei muss die schriftliche Kündigung bis zum 4. Oktober (beweissicher) zugestellt sein.
Hallo,
Deine Antwort steht in deiner Frage. Ihr könnt ganz normal kündigen 3 Monate Kündigungsfrist. Vielleicht ist euer Vermieter so nett und erlässt euch die 3 Monate. Dafür müsst ihr aber mit ihm in den Dialog treten. Sollte euer Vermieter auf die 3 Monate bestehen, dann müsst ihr in den sauren Apfel beißen und die 3 Mieten zahlen. Das ist gesetzlich festgeschrieben. Sorry
In deiner Information hast du leider nicht dazu geschrieben, wer oder was euch davon abhält, eine Kündigung zum Vermieter zu schicken?
Ist in eurem Vertrag möglicherweise ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart? Das wäre der einzige Grund, warum ihr noch nicht kündigen könnt. Wenn ja, dann schreibe bitte den genauen Wortlaut im Kommentar.
Richtig, das hat auch nichts mit einem Kündigungsausschluss zu tun.
Ihr könnt jetzt kündigen!
Naja genau das ist ja das verzwickte. Mietzeit:
1. Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 01.03.18. Der Mietvertrag über Wohnraum kann mit gesetzlicher Frist gem. (§ 573a-573c BGB gekündigt werden.
Allerdings bei Punkt:
Staffelmiete steht: Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Und darauf hin haben wir die Maklerin eben gefragt, ob mit der Staffelmiete das normale Kündigunsrecht von Punkt 1. im Mietvertrag verstreicht.
So vertrauensselig, einfältig wir waren, haben wir natürlich unterschrieben 😫
Danke für die weiteren Informationen.
Aus dem Text, den die hier jetzt zitiert hast, ergibt sich kein vereinbarter Kündigungsausschluss. Wenn nich nicht mehr dazu im Vertrag steht, könnt ihr jetzt mit der 3- Monatsfrist kündigen!
Der Text besagt nur das gleiche, was ich im Gesetz steht, nämlich, dass ein ein Kündigungsverzicht vereinbart werden kann. Vereinbart wurde er damit aber nicht. Verstehst du was ich meine? Man hätte schon richtig schreiben müssen, "die Kündigung ist bis zum ... ausgeschlossen". Also mit einer konkreten Zeitangabe, und nicht mit wörtchen wie "kann", sondern mit "ist.
Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden.
Kann heißt ja nicht das es so ist. Steht irgendwo im Vertrag das die Kündigung für bestimmte Zeit ausgeschlossen ist?
Ich glaube ich habe dein Anliegen verstanden. Du meinst weil der Staffelvertrag sich über 4 Jahre erstreckt, seid ihr 4 Jahre an den Mitvertrag gebunden. Aber dem ist nicht so. Ein Staffelvertrag regelt nur von vorneherrein die Mieterhöhung. In deinem Fall bis höchstens 4 Jahre. Also kann dein Vermieter nicht außer Plan eure Miete erhöhen und das wie gesagt, kann er in deinem Fall 4 Jahre nicht.
Das heißt aber nicht, dass du deinen Mietvertrag nicht vor Ablauf dieser 4 Jahre kündigen kannst. Du kannst jeder Zeit kündigen und ausziehen.
Der Teil mit der 4 jährigen Bindung sagt nur, dass du wenn du in der Wohnung bleibst den Staffelvertrag vor Ablauf der 4 Jahre nicht beenden kannst. Also wenn du zb in der Wohnung 3 Jahre leben würdest und die nächste festgeschriebene Erhöhung abwenden wollen würdest, das wäre laut Vertrag nicht möglich.
Bei Punkt ‚sonstige Vereinbarung’ steht nur noch, dass die von (§ 3 des Mietvertrages festgelegte Staffelung der Kaltmiete, mit einer letztmaligen Erhöhung zum 01.11.2026 festgelegt ist. Sollte das Mietverhältnis zu dieser Zeit noch bestehen, muss eine neue Bewertung der Kaltmiete erfolgen. Eine neue Anpassung der Kaltmiete ist schriftlich zu vereinbaren.
Denke aber jetzt selbst nicht, dass das was mit der Bindung von 4jahren des Mietvertrages zu tun hat. Ansonsten ist nichts mehr von der Staffelung oder des Kündigungsausschluss im Vertrag zu lesen.