Wie komme ich aus diesem Mietvertrag raus (Geschäftspartner)?

5 Antworten

Auf jeden Fall hast Du in Deinen ersten geschäftlichen Schritten schon mal wertvolle Erfahrung gemacht.

Mietzahlungen direkt an den Vermieter stellst Du ab sofort ein. Außerdem gehst Du zu einem Anwalt und lässt Dich zur weiteren Vorgehensweise beraten.

In dem Moment, als Ihr zusammen den Mietvertrag für das Ladenlokal unterschrieben habt, war Eure GbR damit eigentlich schon gegründet, denn die Absicht ein gemeinsames Geschäft zu machen, war der Grund dafür. Dass jetzt Dein GP plötzlich einen Alleingang macht, verletzt die Grundlage für den gemeinsamen Mietvertrag. Dein Ausschluss ohne sachlichen Grund macht ihn meiner Meinung nach schadensersatzpflichtig. Jedes Mal, wenn Du dadurch geschädigt wirst, dass der Vermieter von Dir Miete verlangt und Du bezahlst, muss demnach Dein GP diesen Schaden erstatten. Rechtlich aber keine eindeutige Position.

Beendigung des Mietvertrags: Üblicherweise werden solche Verträge mit einer Mindestlaufzeit geschlossen. Vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit hat der Vermieter keinen Grund auf einen Wunsch nach Änderung oder Beendigung einzugehen. Schau Dir mal den Mietvertrag genau an und lass auch diesen vom Rechtsanwalt prüfen.

Vielleicht gibt es Ausstiegsmöglichkeiten für Dich.

schelm1  02.12.2020, 10:07
Auf jeden Fall hast Du in Deinen ersten geschäftlichen Schritten schon mal wertvolle Erfahrung gemacht.

Dem ist nichts hinzu zu fügen, außer vielleicht:

"Kumpanei ist Lumpanei"

Es ist so das er 100% des Gewinns kassiert und Du 50% seiner Miete bezahlst bis zum Ende des Mietzeitraums (auch unbegrenzt). Einseitig kannst Du nicht den Mietvertrag nicht kündigen. Gehe zum Anwalt und vor Gericht. Der Anwalt wird Dir sagen das Du 50% des Ladens nutzen kannst - notfalls mit Trennwänden. Das nützt Dir erstmal nichts aber es versaut Ihm sein Geschäft und nur so kommst Du aus dem Mietvertrag. Er muß so Deinen Anteil am Mietvertrag übernehmen (schriftlich) oder beide kündigen einvernehmlich den Mietvertrag und die Bude ist zu.

jgobond  02.12.2020, 08:02

Genau. Und da dann schön laut Musik aufdrehen wenn seine Kundschaft da ist. Und Obszönitäten rumbrüllen.

TeamplayerMicha  07.12.2020, 23:18

An den Fragesteller. Du bist in Not. Nutze die Schwarmintelligenz von Gute Frage. Du kannst alle 2 Stunden diese Frage mit zwei  Klicks neu stellen. Neben Deiner Frage sind 4 kleine Punkte.

Azubi2021 
Beitragsersteller
 02.12.2020, 01:55

Danke für die Antwort, der Ladenbesitzer wollte den Laden renoviert übergeben. Aber hat er nicht also Schimmel, Beschädigungen usw und eine Übergabe hat mit mir auch nicht stattgefunden. Habe keine Schlüssel bekommen. Gibt es da trotzdem keine Möglichkeit, irgenwie rauszukommen aus dem Mietvertrag.

Weil wenn ich 50 Prozent der Miete bezahle ohne Umsatz bin ich in paar Monaten Pleite

TeamplayerMicha  02.12.2020, 02:09
@Azubi2021

Gehe zum Anwalt. Der macht einen Eilantrag bei Gericht das Du einen Schlüssel bekommst vom Vermieter und Zutritt zu 50 % Deines gemieteten Ladens bekommst und den auch nutzen kannst. Mit dem Schreiben vom Gericht gehst Du zu Deinem Kollegen. Macht der mit einer Frist nicht Platz macht Dein Anwalt einen Eilantrag für das Gericht. Mit dem Urteil rufst Du die Polizei (aber nicht die 110). Die setzt mit Dir das Urteil um (Trennwände). Drohe Deinem Kollegen mit Schadensersatz wegen verloren gegangen Umsatz und Gewinns. Er macht die harte Tour, da mußt Du mithalten.

TeamplayerMicha  02.12.2020, 02:27
@TeamplayerMicha

Die Trennwände sollten aber bis zur Eingangstür gehen. Notfalls geht auch ein Absperrband. Mache jeden Tag Lärm (von der Öffnung seines Geschäfts bis zur Schließung am Abend) auf Deinen 50% des Ladens.  Notfalls mit einem Schlagzeug oder einer Trommel für 50 Euro. Sage Du willst die Akustik überprüfen weil Du auf Deinen 50% ein Musikgeschäft eröffnen willst. Das verschreckt jeden Kunden von Ihm. Dir gehören auch 50% der Werbefläche an und vor dem Geschäft. Wehrt er sich und Du fühlst Dich bedroht rufe die 110.

TeamplayerMicha  02.12.2020, 02:37
@TeamplayerMicha

Auf Deiner Seite des Geschäftes kannst Du so viel und so lange Lärm machen wie Du willst. Das ist keine Mietwohnung. Notfalls kündigt der Vermieter Euren Mitvertrag. Und das wäre doch optimal.

TeamplayerMicha  02.12.2020, 02:46
@TeamplayerMicha

Oder Du stellst Dich auf Deine 50% des Ladens und erzählst jeden Kunden von ihm Deine Leidesgeschichte - das spricht sich rum.

Es ist Corona Zeit und der will 50% seiner Mietzahlungen auf Dich abwälzen. Du warst Blauäugig. Gibt es Hilfszahlungen vom Staat erhält er die und nicht Du.

TeamplayerMicha  02.12.2020, 13:03
@TeamplayerMicha

Du bist ja (Mit-)mieter - hast der derzeitigen Nutzung der Mietfläche zugestimmt (schriftlich)?  Spreche das mal bei Deinem Anwalt an.

Läßt Dich der Vermieter aus dem Mietvertrag?

Stellwerk  02.12.2020, 22:25
@TeamplayerMicha

Für jemanden, der sich "Teamplayer" nennt, lieferst du aber verdammt viel Antiteammunition. 🤣

TeamplayerMicha  02.12.2020, 22:35
@Stellwerk

Der Fragestelle wurde über den Tisch gezogen und steht vor dem finanziellen Ruin. Er kann bald seine Miete für ein fremdes Geschäft nicht mehr bezahlen (Geschäft). Ich bin ja nett. Ich würde auf seinen 50% seines Ladens eine Musikschule für Schlagzeuger aufziehen - Kosten für die Musikschüler 1 Euro die Stunde - Anfänger willkommen. Jeden auf der Straße würde ich einladen/ansprechen - die erste Stunde ist kostenlos.

Sein Kollege hat ihn abgezockt und mit einem Abzocker spiele ich nicht im Team.

Stellwerk  02.12.2020, 23:00
@TeamplayerMicha

Das war überhaupt nicht böse gemeint, ich bin in dem Fall völlig auf Deiner Seite bzw. der des Fragestellers. Ich bin lediglich beeindruckt von Deinem "Instrumentenkoffer" 😁

TeamplayerMicha  02.12.2020, 23:08
@Stellwerk

Dem Fragesteller wurde ans Bein gepisst und ich versuche zu helfen (legale Mittel).

Ich bin in allen Lebenslagen Andern immer wenn ich das kann behilflich.

Aber wenn mir jemand ans Bein pisst raste ich nicht aus sondern ich setze mich hin und schreibe ein Konzept und reize anschließend alle legalen Mittel aus. 

TeamplayerMicha  02.12.2020, 23:12
@Stellwerk

Der Fehler des Fragestellers war das er mit seinem Kollegen nicht erst eine Firma gegründet hat und anschließend ein Geschäft angemietet hat.

TeamplayerMicha  02.12.2020, 01:52

Teile Ihm auch mit Du willst Deine gezahlte Miete zurück oder die Trennwände bleiben.

kündige den Mietvertrag...fertig, entweder er zahlt den dann anch ablauf der frist selbst weiter oder er kündigt ihn auch

BastiRSR  02.12.2020, 01:34

Ich denke da wird er nicht sofort raus kommen und selbst die paar Monate können in einem laden schön geld kosten

Azubi2021 
Beitragsersteller
 02.12.2020, 01:38

Der Vertrag ist für 2 Jahre und bin ich wirklich verpflichtet die Miete zu bezahlen. Hab ich nicht auch recht auf benutzung des Objektes. Ich muss die hälfte bezahlen aber vom Umsatz bekomme ich nicht weil das Gewerbe nicht auf mich läuft.

Tja, dann nutzt er Geschäftlich einen Laden, der zur Hälfte Dir zusteht. Also stellst Du ihm Deine Hälfte in Rechnung. Gerne mit Aufschlag. Zahlt er die nicht, schickst Du ihm einen Gerichtsvollzieher auf den Hals.

wovon lebst du denn ? wie bist du kranken und unfallversichert ? was machen " WIR" denn für diesen betrieb ? ohne euch kein ertrag ! watt dann ???

die idee des einen beim amt war nicht schlecht - nur ein ansprechpartner bei den behörden ! nur der rest reicht nicht an erforderlichem verstand bei der person .