Mietvertrag mit 3 Jahren Mindestlaufzeit, frühzeitig aufgrund von Trennung kündigen?
Hallo,
ich und meine Frau bewohnen eine Wohnung seit einem Jahr, welche eine Klausel im Mietvertrag hat von mindestens drei Jahren Laufzeit.
Jetzt ist es anderst gekommen als erwartet und ich und meine Frau trennen uns. Wir möchten frühzeitig aus dem Mietvertrag heraus und bemühen uns auch im Nachmieter die sämtliche Bedingungen der Vermieter erfüllen, allerdings wollen diese uns nicht aus dem Mietvertrag lassen und erklären uns das Sie gegen 500 Euro gebühr sowie Nachmietern unserer seits evtl. bereit sind im laufe des Jahres uns evtl. aus dem Vertrag zu lassen.
Ich habe nun schon mehr wie einen Mieter gebracht und möchte schnellst möglich aus dem Vertrag raus, allerdings lassen Sie uns nicht und ich weiss nicht mehr was ich denn nun machen soll? Wir müssen raus, es ist kein Zustand und wir leben im Prinzip in der Wohnung getrennt.
Welche Rechte haben wir hier als Mieter in dieser besonderen Familiären Situation? Keiner von uns beiden wäre in der Lage die Wohnung alleine zu finanzieren.
Lg Maffel
6 Antworten
Wende dich an einen Mieterverein. Es gibt auch für den Mieter keine Verpflichtung die 3 Jahre einzuhalten.
Das gilt nur, wenn im Mietvertrag drin steht, warum er eine Mindesdauer hat.
Oder wenn es sich um einen beiderseitigen Kündigungsverzicht handelt. Es ist nirgends ersichtlich, dass es sich hier um eine unwirksame Klausel handelt. Wenn diese Klausel wirksam ist, dann gibt es eben schon diese Verpflichtung den Vertrag auch zu erfüllen.
Das bezöge sich auf einen befristeten Mietvertrag. Der liegt aber nicht vor. Vielmehr ist ein wirksamer Kündigungsverzicht vereinbart worden.
Wenn es sich um einen gegenseitigen Kündigungsverzicht für die Dauer von drei Jahren handelt, hast du schlechte Karten. Du bist auf den guten Willen deines Vermieters angewiesen, der hier offensichtlich nicht vorliegt. Einen von euch gestellten Nachmieter, den ihr mit Zustimmung des VM stellen dürft, muss er nicht akzeptieren. Er muss diese Ablehnung auch nicht begründen.
welche eine Klausel im Mietvertrag hat von mindestens drei Jahren Laufzeit.
Der genaue Wortlaut dieser Klausel wäre hilfreich, damit man dir auch eine konkrete Antwort geben kann. Mein Antwort ist so gesehen erst mal eine Vermutung, da ich den Wortlaut nicht kenne. Denn diese 3-Jahresklausel muss wirksam sein und da kommt es eben auf den Wortlaut an.
Leider kann ich in der Frage nicht erkennen, ob es sich um einen befristeten Zeitmietvertrag oder einen unbefristeten Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht handelt.
Beide Vertragsmodelle sind jedoch wirksam, wenn erstens im Zeitmietvertrag ein anerkannter Befristungsgrund genannt worden ist, oder zweitens ein unbefristeter Mietvertrag mit einem gegenseitiger ordentlicher Kündigungsverzicht vereinbart wurde. Dieser kann laut BGH-Entscheidung bis max. 4 Jahre ab Vertragsschluß wirksam vereinbart werden.
Aber sei es wie es will, Eure Trennung ist bei einem gemeinsamen Mietvertrag kein Sonderkündigungsgrund, bzw. stellt auch keinen außerordentlicher Kündigungsgrund dar.
Wir möchten frühzeitig aus dem Mietvertrag heraus und bemühen uns auch im Nachmieter die sämtliche Bedingungen der Vermieter erfüllen,
Sofern der Mietvertrag keine ausdrückliche Nachmieterklausel enthält muß sich der Vermieter nicht auf einen Nachmieter einlassen. Hat er diese Klausel?
Außerdem muß er keinen der vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, bzw. dem Vermieter steht, wenn er einen Nachmieter akzeptieren will, eine Überlegungsfrist von 3 Mon. zu.
das Sie gegen 500 Euro gebühr sowie Nachmietern
Wenn diese geforderte Zahlung in Höhe von 500,-€ die Bedingung für den Abschluß eines Mietaufhebungsvertrag mit der gleichzeitigen Beschaffung von Nachmietern ab Juli 2014 sein soll, wäre dieser Vorschlag doch eine Überlegung wert. Besser ist es nämlich wie, da ihr aufgrund eurer Trennung kein Sonderkündigungsrecht habt, bis zum Ende der Befristung des Kündigungsverzichts oder des Zeitmietvertrags, die Miete aufbringen zu müssen.
Da hilft nur ein Solidarpakt für die nächsten 3 Jahre :) Oder der, der ausziehen will legt die 500 Euros auf den Tisch.
Wenn Sie diese Klausel unterschrieben haben, sehe ich keine Chance früher aus dem Vertrag raus zu kommen.
lg Osito
Bis zu welchem Datum läuft die Frist des Kündigungsverzichtes? Mit welchem Datum erfolgte der Vertragsabschluss? (Nicht Mietbeginn).
Vertragsbeginn: 01.03.2013 - frühester austritt 29.02.2016
Damit ist nichts an der Wirksamkeit des Kündigungsverzichtes zu rütteln.
Unter Umständen schon.