Wie kannn man die gesetzliche Betreuung los werden?
3 Antworten
Der erste Schritt zum Ausstieg aus der gesetzlichen Betreuung ist ein begründeter Antrag des Betreuten beim Betreuungsgericht. auf Beendigung des Betreuungsverfahrens.
EIn bei Gericht anerkannter Grund zur Beendigung eines Betreuungsverfahrens ist, dass der Betroffene sich die Hilfen, die er zum Leben benötigt, auch außerhalb eines regulären Betreuungsverfahrens besorgen kann und in dieser HInsicht sich bereits sachkundig gemacht hat.
In diesem Antrag sollte(n) deshalb auch jene Person(en), die diese Hilfe gewähren können und wollen, genannt werden.
Alternativ könnte auch ein Betreuerwechsel angeboten werden und die oben genannten Personen als neue Betreuer angeboten werden.
Gut zu wissen ist es auch, dass dieser von Dir empfohlene neue Betreuer von dem RIchter nicht mit der Begründung abgelehnt werden darf, dass dieser unqualifiziert sei. Denn als Betreuer ist jedermann geeignet, der seine Angelegenheiten selbst regeln kann- EIne spezielle berufliche oder sonstige Vorbildung ist hierfür nicht erforderlich.
Allerdings ob der Betreuungsrichter dies auch so sieht und sich entsprechend fortgebildet hat, ist wieder eine ganz anderere Sache.
Aus einer Betreuung auszusteigen ist sehr schwer, wenn sich der Betreuungsrichter querstellt; und dies ist die Regel.
Betreuungsrichter sitzen am längeren Hebel und besitzen die Deutungshoheit darüber zu befinden, ob eine bestimmte Person betreuungsbedürftig ist und welche Person mit der gesetzlichen Betreuung beauftragt wird.
Und wenn ein Betreuungsrichter eine Betreuung nicht beenden will, dann bleibt dem Betroffenen nur noch der zeitraubende, aufwändige und teure gerichtliche Instanzenweg.
Hierzu bieten Fachanwälte Aussteigerprogramme an, bei denen sie die notwendigen Schriftsatze erstellen.
Vgl. hierzu auch
https://www.gutefrage.net/frage/gesetzlicher-betreuer-loswerden#answer-342999074
Meine persönlichen Erfahrungen mit der gesetzlichen Betreuungsbranche sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.gutefrage.net/frage/erfahrung-mit-gesetzliche-betreuung#answer-343605289
In der Regel wird ein Gutachter (z.B. Arzt) herbeigezogen, der eine aktuelle Diagnose bzw. ein Gutachten erstellt. Sagt das Gutachten aus, dass die betreffende Person "Herr ihrer Sinne" ist, also den Anforderungen im realen Leben gewachsen ist, wird dies dem Betreuungsgericht zur Kenntnis gebracht und gleichzeitig beantragt, die Betreuung aufzuheben.
gar nicht - das geht nur über das Betreuungericht - es müssen dann die Gründe für die Betreuung weggefallen sein
dann wird sie wieder angeordnet - mit den neuen Gründen ....
Ich meinte, wenn währendessen dircgrunde weggefallen sind, bevor sie beendet wurde? Vor allem, wenn man bis dahin zu Unrecht unter gesetzlicher Betreuung stand?
Und wenn die ursprünglichen Gründe weggefallen sind, aber stattdessen neue andere Gründe hinzugekommen sind?