Wie kann man es handhaben, wenn der Vermieter die Privatsphäre missachtet?
Es handelt sich um folgende Situation: Ein Vermieter durchwühlt in dem meinerseits angemietetem Zimmer in seinem Haus meine privaten Dinge. Was kann ich erstmal dagegen machen? Früher hatte ich einen Zimmerschlüssel, jedoch nahm er ihn weg. Die Begründung war, dass er mein Zimmer lüften will in meiner Abwesenheit. Außerdem kommt er oft ungefragt zu unterschiedlichen Zeiten in mein Zimmer, was nervt und unangenehm ist. Was kanm ich machen um meine Privatsphäre zu schützen? Mfg
5 Antworten
durch den Mietvertrag bist du Besitzer der Räume und darfst bestimmen wer reindarf und wer nicht .... wenn der Vermieter gegen Deinen Willen eindringt ist das Hausfriedensbruch ... er hat sich dort auch nicht zum "lüften" oder aus anderen Gründen aufzuhalten .. Du solltest schleunigst das Schloß wechseln (lassen) - das alte Schloß aufheben - und dem Vermeiter einen Ausdruck von § 123 StGB an die Tür hängen ...
Es handelt sich um folgende Situation: Ein Vermieter durchwühlt in dem meinerseits angemietetem Zimmer in seinem Haus meine privaten Dinge. Was kann ich erstmal dagegen machen?
Schloss tauschen.
Früher hatte ich einen Zimmerschlüssel, jedoch nahm er ihn weg. Die Begründung war, dass er mein Zimmer lüften will in meiner Abwesenheit.
Ohne Deine Erlaubnis darf er Dein Zimmer nicht betreten.
Gehe wie folgt vor:
Fordere ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben auf,dass er Dir binnen 24 Stunden (genaues Datum) alle Zimmerschlüssel übergibt.
Wenn er sie Dir gibt, schriftlich bestätigen lassen, dass er alle Schlüssel ausgehändigt hat.
Wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, Schloss tauschen und schriftlich informieren, dass die Kosten von der nächsten Miete abgezogen werden. (Ersatzvornahme)
MfG
Johnny
Ohne triftigen Grund hat er überhaupt nichts in den von dir gemieteten Räumen zu suchen. Mit Grund nur nach ausreichend langer Voranmeldung und nicht alle paar Tage. Er dringt in deine Privatsphäre ein, das ist strafbar. Zu lüften hat er nun überhaupt nicht. Das alles kommt dem Hausfriedensbruch bedenklich nahe oder erfüllt ihn bereits. Warum lässt du dir das gefallen?
Schlüssel wegnehmen ist nicht, wo gibt es denn so was? Ich vermute, du zahlst Miete.
Wechsel das Schloss oder lass es wechseln. wenn da nur ein einfaches Zimmerschloss reingeht, gibt es sogenannte Bobbys, das sind Einsteckschlösser mit einem kleinen Sicherheitsschlüssel. Tür abschließen, dann das Ding reinstecken, Schlüssel umdrehen und fertig.
Bei Gelegenheit würde ich mir dann eine andere Bleibe suchen.
spielt keine Rolle, du zahlst Miete und geschützter Raum.
Tauschen Sie den Schließzylinder. handelt es sich um ein einfaches Buntbartschloß, besorgen Sie sich den Schlüssel im Eisenwarengeschäft und kaufen Sie gleichzeitig ein Steckschloß, welches dann dem Vermieter die Öffnungsmöglichkeit mit seinem Schlüssel oder einem Nachschlüssel verwehrt.
Im Übrigen weisen Sie ihn sehr deutlich darauf hin, das er in dem von Ihnen angemieteten Zimmer nichts zu suchen hat und für diesen Bereich auch kein Hausrecht besitzt. Respektiert er Ihr Recht nicht, dann zeigen Sie ihn wegen Hausfriedensbruch an.
Dein VM begeht Hausfriedensbruch, verlange deinen Schlüssel zurück. würde ich schriftlich unter Mietkürzung vornehmen. Ohne Schlüssel kannst kein Schloss austauschen. Dem VM steht kein Schlüssel zu. Seine Begründung sowas von daneben. Auch hat er ungefragt nicht deine Wohnung zu betreten. Verbitte dir das.
Hausfriedensbruch? Er wohnt ja in dem Haus in dem Zimmer neben an.